Die Staatsanwaltschaft in Rom weitet ihre Ermittlungen zu dem privaten Video aus, das illegal vom Überwachungssystem im römischen Haus der Freundin von Stefano De Martino aufgenommen wurde.

Die Staatsanwaltschaft von Piazzale Clodio erhebt in dem Verfahren, das sich derzeit gegen Unbekannt richtet, auch Anklage wegen Rachepornos sowie wegen unbefugten Zugriffs auf ein Computersystem. Diese neue Anklage lenkt die Aufmerksamkeit der für geschlechtsbezogene Straftaten zuständigen Richtergruppe auf den Fall und stellt einen bedeutenden Wendepunkt in den Ermittlungen dar, da das Gesetz Nr. 69 von 2019, bekannt als „Red Code“, diejenigen ins Visier nimmt, die Videos teilen, die auf verschiedenen Online-Plattformen landen.

Die Bemühungen der Ermittler konzentrieren sich daher nicht nur auf diejenigen, die das Video physisch „extrahiert“ und dann online veröffentlicht haben, sondern auch auf die vielen Benutzer, die es im Wesentlichen geteilt und Hunderte von Kommentaren in Chatrooms oder Foren hinterlassen haben.

Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem der Fernsehmoderator Anfang vergangenen Monats zwei Beschwerden eingereicht hatte. Am 9. August erschien auf De Martinos Handy die Nachricht eines seiner Follower: „Stefano, im Internet kursieren intime Videos von dir und deiner Freundin.“

In diesem Moment wurde dem Moderator von „Affari tuoi“ klar, dass jemand seine Privatsphäre verletzt hatte. Es war ihnen gelungen, die Videoaufnahmen des Hauses seiner Freundin in die Hände zu bekommen und online zu stellen. Am nächsten Tag gingen De Martino und seine Freundin – die gerade einen Kurzurlaub an der Costa Smeralda machten – zur Polizeiwache von Porto Cervo, um den Vorfall zu melden. Damit wollte man die Verbreitung der Videos verhindern, die schnell auf zahlreichen Plattformen landeten und für Tausende von Nutzern leicht zugänglich waren.

Das Eingreifen der italienischen Datenschutzbehörde – das innerhalb weniger Stunden nach Bekanntwerden des Videos erfolgte – stoppte dessen Verbreitung und machte das Material unzugänglich, obwohl es bereits von einigen Nutzern heruntergeladen und in Instant-Messaging-Chat-Programmen veröffentlicht worden war. Am 14. August reichten die beiden Opfer – vertreten durch die Anwälte Lorenzo Contrada sowie Angelo und Sergio Pisani – eine zweite Beschwerde bei den Justizbehörden ein. Neben der Staatsanwaltschaft Rom ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Tempio Pausania in dem Fall, die Anklage wegen der unerlaubten Verbreitung sexuell eindeutiger Bilder oder Videos erhebt.

(Unioneonline)

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