Ein 36-Jähriger , der 18 Jahre lang an der Universität eingeschrieben war, ohne jemals einen Abschluss machen zu können, jetzt hat das Gericht Neapel dem Antrag des Vaters des Studenten stattgegeben, die Auszahlung des Unterhaltsgeldes auszusetzen.

Die Frau ist an der Medizinischen Fakultät immatrikuliert: Laut Richterin Carla Huber „muss unter Berücksichtigung des Alters der Tochter, der seit der Immatrikulation an der Hochschule verstrichenen Zeit, des Inhalts der Studiengangsdokumentation das Stipendium erfolgen Aussetzung des Grundsatzes der Eigenverantwortung “. Auch unter Berücksichtigung, dass „mindestens das Doppelte der für das Studium vorgesehenen Studienzeit bereits verstrichen ist“.

Der Vater des in die Jahre gekommenen Studenten ist seit mehreren Jahren von seiner Frau getrennt. Die Tochter des Paares, seit 2006 Medizinstudentin, konnte bisher von 300 Euro im Monat profitieren, ihr Vater kaufte ihr auch eine Wohnung.

Die 36-Jährige rechtfertigte sich damit, dass sie den Abschluss nicht machen könne, weil sie „ depressiv “ sei, aber nichts geholfen habe, kein Unterhaltsgeld mehr für sie.

(Unioneonline / L)

© Riproduzione riservata