Der Richter Giovanni Angelicchio vom Gericht in Nuoro verurteilte die ehemalige Sozialarbeiterin Roberta Barabino zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Er verlängerte damit ihre bereits bestehende fünfjährige Haftstrafe (ebenfalls wegen Veruntreuung, diesmal jedoch an anderen schutzbedürftigen Personen) und verhängte zusätzlich zweieinhalb Jahre Haft wegen der neuen Anklagepunkte im Zusammenhang mit sieben älteren Menschen und insgesamt 540.000 Euro veruntreuten Geldern. Der Richter folgte der Argumentation der Verteidigung, vertreten durch die Anwälte Gianluca Sannio und Antonio Secci, die argumentiert hatten, dass es sich um eine einheitliche Straftat handelte. Die Angeklagte wurde zudem in einigen der über 1.300 Anklagepunkte im Zusammenhang mit den Abhebungen und der mutmaßlichen Veruntreuung freigesprochen.

Im selben Fall wurde auch der Ehemann der Frau, Antonio Francesco Coinu, wegen der Verwendung illegaler Gelder der Opfer zur Renovierung zweier Pensionen zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Barabino eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und für Coinu von vier Jahren und sechs Monaten gefordert.

Barabino, die von der Staatsanwaltschaft als unredliche Verwalterin eingestuft wird, wird beschuldigt, ihr anvertraute Gelder für die Betreuung schutzbedürftiger Personen veruntreut und die Konten der Klienten für ihre eigenen Zwecke genutzt zu haben. Dieses Urteil bestätigt somit die bereits rechtskräftige fünfjährige Haftstrafe, die ebenfalls vom Richter des Vorverfahrensgerichts Nuoro (GUP) verhängt wurde. Das andere Urteil, das eine Haftstrafe von sieben Jahren und acht Monaten vorsieht, steht noch vor dem Gericht in Sassari aus. Weitere Verfahren sind noch beim Richter des Vorverfahrensgerichts Nuoro anhängig.

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