Der Einziehungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, Fercia wendet sich an den Obersten Gerichtshof: „Ich verteidige meine Rechte.“
Der Anwalt ist bereit, gegen das Urteil des Berufungsgerichts von Cagliari zugunsten von Todde Berufung einzulegen: „Ich habe das Recht, Berufung einzulegen.“Video di Andrea Sechi
Der Einziehungsfall gelangt vor den Obersten Kassationsgerichtshof. Rechtsanwalt Riccardo Fercia, Mitglied des regionalen Wahlgarantiegremiums, das die einstweilige Verfügung gegen Präsidentin Alessandra Todde erlassen hatte – welche durch das gestrige Urteil des Berufungsgerichts von Cagliari für unwirksam erklärt wurde –, gibt nicht auf.
Das Urteil schloss den Professor von der Vertretung des Gremiums aus. Er hat beschlossen, gegen das Urteil Berufung einzulegen: „Nachdem das Gericht die Zulässigkeit des Bürgengremiums für unzulässig befunden und mich somit als wesentliche Partei eingestuft hat, sehe ich mich berechtigt, in meinem eigenen Interesse beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen, um meine berufliche Position zu verteidigen.“
Laut Fercia „muss man zunächst abwarten, ob der Garantieausschuss über den Generalstaatsanwalt ebenfalls Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegt. Grundsätzlich halte ich es jedoch für logisch, dass die Berufung wiederholt werden sollte, sobald die Klageerhebung für ungültig erklärt wird. Der Richter schreibt uns in einem der letzten Absätze, dass das Verhalten des Regionalpräsidenten es unmöglich mache, die erhaltenen Gelder, die Identität der Spender und die tatsächliche Verwendung der Summen im Zusammenhang mit dem Wahlbericht mit Sicherheit zu überprüfen.“
Und dies, so der Anwalt, „liegt daran, dass das Gericht davon ausgeht, dass Todde einen Bericht eines Dritten eingereicht hat und somit nicht seinen eigenen. Ich frage mich nun, welche praktischen Konsequenzen dies für die bevorstehenden Wahlen haben wird, da nun jeder einer Wahlniederlage entgehen kann, indem er einfach Berichte einreicht, die nicht seine eigenen sind.“