Das umstrittene Rave-Dekret umgeschrieben. Die Regierungsnovelle ändert auch die Nummer des Artikels, nicht mehr 434 bis, sondern 633 bis.

Die Straftat ist beschränkt auf „ jeden, der das Eindringen in fremdes Land oder öffentliche oder private Gebäude oder Gebäude organisiert und fördert, um eine musikalische Versammlung oder eine Zusammenkunft zu anderen Unterhaltungszwecken abzuhalten “, wenn „das Eindringen zu einer konkreten Gefahr“ für die Gesundheit führt oder die öffentliche Sicherheit wegen Nichteinhaltung von Arzneimittel-, Sicherheits- und Hygienevorschriften.

Durch die Angabe der Art der Beschäftigung werden also die von Studenten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen , Fälle, die in den bisherigen Text hätten aufgenommen werden können, wie die Opposition und verschiedene Juristen angemerkt hatten.

Das neue Delikt bezieht sich somit auf konkrete Situationen, die mit der Verletzung von Hygiene-, Sicherheits- und Betäubungsmittelvorschriften zusammenhängen.

Die Strafe bleibt zwischen 3 und 6 Jahren für diejenigen, die die Besetzung von Grundstücken oder Gebäuden für die Aufführung von Raves organisieren oder fördern . Und es bleibt möglich, Telefonüberwachungen zu den damit verbundenen Ermittlungen zu aktivieren. Neben der Freiheitsstrafe ist auch eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 10.000 Euro vorgesehen und „immer wird die Beschlagnahme von Sachen angeordnet, die der Straftat dienten oder dazu bestimmt waren, sowie von Sachen, die ihr Produkt oder Gewinn sind“. .

(Unioneonline/L)

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