Der in den von Volotea vorgelegten Unterlagen festgestellte Mangel für die sechs im Notfallverfahren für die Erteilung des territorialen Luftkontinuitätsdienstes vorgesehenen Strecken gilt als "unheilbar". Dies wurde vom sardischen Regionalverkehrsministerium unter Bezugnahme auf das Präsidialdekret 445 von 2000 bewertet.

Nun werden wir dann fortfahren, die von dem anderen Wettbewerber, dh Ita, deklarierten Anforderungen zu überprüfen.

Die festgestellten Unregelmäßigkeiten betrafen die Tatsache, dass der Billigflieger in den Vorschlägen weder den Firmennamen (der als wesentliches Element angesehen wurde) noch die Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers Michele Taucer, der das Angebot unterzeichnete, angegeben hatte.

(Unioneonline / ss)

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