Fluggesellschaften, die daran interessiert sind, Flüge in territorialer Kontinuität von und nach Sardinien zu garantieren, können ebenfalls einen Vorschlag zur Annahme einreichen, der auf den Zeitraum zwischen dem 15. Mai und dem 30. September 2022 begrenzt ist.

Dies wurde durch einen Erlass des Ministers für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität, Enrico Giovannini, festgelegt, der den Ministerialerlass zur Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen vom 25. November ergänzt.

"Das festgelegte Verfahren - erklärte der Regionalrat für Verkehr, Giorgio Todde - entspricht der Notwendigkeit, das Recht auf Mobilität der Sarden und der Insel zu wahren, um mit dem Rest Italiens verbunden zu werden, und den Beginn neuer, jeglicher, exklusiver zu vermeiden Zugeständnisse fallen mitten in der Sommersaison".

Die Region hat in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium ab dem 15. Mai 2022 den sardischen Strecken Alghero-Rom Fiumicino und umgekehrt, Alghero-Mailand Linate und umgekehrt, Cagliari-Rom Fiumicino und umgekehrt gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt, Cagliari-Mailand Linate und umgekehrt, Olbia-Rom Fiumicino und umgekehrt, Olbia-Mailand Linate und umgekehrt.

Die neue Regelung wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 29. Dezember 2021 angekündigt, dem Datum, ab dem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ein Interesse an der Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen für mindestens 12 Monate bekunden können, ohne von Ausschließlichkeitsrechten Gebrauch zu machen und ohne finanzielle Entschädigung gemäß den im Ministerialerlass beschriebenen Verfahren.

„Die Region – fügte er hinzu – wird in der Zwischenzeit die öffentlichen Verfahren zur ausschließlichen Zuweisung der Strecken durchführen, falls keine Annahme ohne Exklusivität und ohne Entschädigung erfolgt. In Anbetracht der durch die europäische Gesetzgebung vorgeschriebenen Fristen werden diese Verfahren jedoch durchgeführt , würden sie die Festlegung neuer Konzessionen nur mitten im Sommer zulassen, was zu Unsicherheit bei den Verbindungen von und zur Insel, unvermeidlichen Unannehmlichkeiten für die Passagiere und wirtschaftlichem Schaden für alle beteiligten Betreiber führen würde ".

Dank der Zusatzregelung können Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft abweichend von der durch den Erlass vom 25. November 2022 vorgeschriebenen allgemeinen Regelung auch eine auf das Zeitintervall zwischen dem 15. Mai und dem 30. September 2022 begrenzte Zulassung abgeben.

Als Datum der neuen exklusiven Konzessionen von Linienflugdiensten auf den betroffenen Strecken wurde ggf. der 1. Oktober 2022 gewertet.

(Unioneonline / F)

© Riproduzione riservata