Papst Leos Motu Proprio zu den Finanzinvestitionen der Römischen Kurie. In dem apostolischen Schreiben „Coniuncta Cura“ schreibt Prevost die Regeln neu und entzieht dem IOR sein ausschließliches Recht, die Finanzinvestitionen des Heiligen Stuhls zu verwalten.

„Bei der Festlegung der finanziellen Investitionstätigkeiten des Heiligen Stuhls“, heißt es darin, „nutzt die Verwaltung des Vermögens des Apostolischen Stuhls im Allgemeinen effektiv die interne Organisationsstruktur des IOR, es sei denn, die zuständigen Stellen, wie in der Satzung des Investitionsausschusses festgelegt, halten es für effizienter oder praktischer, in anderen Staaten ansässige Finanzintermediäre einzusetzen .“

„Die Mitverantwortung in der Gemeinschaft ist eines der Prinzipien für den Dienst der Römischen Kurie“, heißt es in dem Apostolischen Schreiben, „wie von Papst Franziskus gewünscht und in der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2022 festgelegt. Diese gemeinsame Verantwortung, die auch die für die Finanzinvestitionstätigkeit des Heiligen Stuhls verantwortlichen kurialen Institutionen betrifft, erfordert, dass die im Laufe der Zeit entstandenen Bestimmungen konsolidiert und die Rollen und Verantwortlichkeiten jeder Institution klar definiert werden, damit alle in einer Dynamik der gegenseitigen Zusammenarbeit zusammenlaufen können .“

„In Anbetracht dieser Gründe“, fährt er fort, „und nachdem ich die vom Wirtschaftsrat einstimmig angenommenen Empfehlungen sorgfältig geprüft und Experten zu dieser Angelegenheit konsultiert habe, stimme ich mit diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio den Empfehlungen voll und ganz zu und stelle Folgendes fest: Das Rescriptum ex Audientia SS.mi mit dem Titel ‚Anweisung zur Verwaltung und Steuerung der Finanzaktivitäten und der Liquidität des Heiligen Stuhls und der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Institutionen‘ vom 23. August 2022 wird aufgehoben.“

Die finanziellen Investitionstätigkeiten des Heiligen Stuhls, die seinem Eigenbedarf dienen und gemäß Art. 219 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium durchgeführt werden, müssen den vom Investitionsausschuss festgelegten Bestimmungen entsprechen und der genehmigten Investitionspolitik entsprechen . Bei der Festlegung der finanziellen Investitionstätigkeiten des Heiligen Stuhls, so ordnet der Papst an, dass die Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls im Allgemeinen effektiv von der internen Organisationsstruktur des Instituts für die Werke der Religion Gebrauch macht, es sei denn, die zuständigen Gremien, wie in den Statuten des Investitionsausschusses festgelegt, erachten es für effizienter oder praktischer, auf in anderen Staaten niedergelassene Finanzmittler zurückzugreifen . Ich ordne an, dass die in diesem Apostolischen Schreiben getroffenen Entscheidungen trotz anderslautender Bestimmungen, auch wenn sie besonderer Erwähnung wert sind, feste und dauerhafte Kraft haben und dass sie durch Veröffentlichung im L’Osservatore Romano promulgiert werden, am selben Tag der Veröffentlichung in Kraft treten und anschließend in den offiziellen Kommentar der Acta Apostolicae Sedis aufgenommen werden.

Der Brief wurde „in Rom, im Petersdom, am 29. September 2025, dem Fest der Heiligen Erzengel Michael, Gabriel und Raphael, dem ersten des Pontifikats“, „übergeben“.

(Unioneonline)

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