Ab Montag, 20. Dezember, darf man in Österreich nur noch mit der dritten Dosis der durchgeführten Anti-Covid-Impfung uneingeschränkt einreisen.

Die Geimpften, die die dritte Dosis nicht erhalten haben und sich erholt haben, müssen im Besitz eines negativen molekularen Abstrichs sein, der innerhalb der letzten 72 Stunden entnommen wurde. Ungeimpfte müssen dagegen zehn Tage Quarantäne einhalten, die nach fünf Tagen mit einem negativen Molekularabstrich unterbrochen werden kann.

Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren, Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Die neuen Maßnahmen wurden von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein angekündigt.

Für Grenzgänger reicht der Ausweis „3 G“, also geheilt, geimpft oder getestet.

Der Vorsitzende der Liftbetreiber, Franz Hörl, nannte die Maßnahme „absolut nicht von dieser Welt“. So kurzfristig, meinte er, sei es für Mehrtagesreisende nicht zumutbar, in Österreich anzukommen.

(Unioneonline / L)

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