Der iranische Außenminister Abbas Araghchi sagte, Teheran habe sein Wort in Bezug auf den Waffenstillstand mit den Vereinigten Staaten gehalten, nachdem Donald Trump darauf bestanden hatte, dass der Waffenstillstand beendet sei, man aber weiteren Verhandlungen mit der Islamischen Republik zugestimmt habe.

„Der Iran hat sich bisher an seine Zusagen gehalten, anders als der sogenannte US-Finanzminister, der gegen Absatz 9 der Vereinbarung verstößt“, schrieb Araghchi auf X und bezog sich dabei auf einen Abschnitt der Vereinbarung, der den Verzicht auf die Stationierung zusätzlicher US-Truppen in der Region betrifft . In seinem Beitrag auf X fügte der iranische Außenminister Abbas Araghchi hinzu: „Respekt kann nur auf Gegenseitigkeit beruhen.“

Die Kämpfe zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten flammten am vergangenen Dienstag wieder auf – die bedeutendsten seit der Unterzeichnung des Abkommens vom 17. Juni, das eine endgültige Lösung des Krieges zum Ziel hat, der am 28. Februar mit dem israelisch-amerikanischen Angriff auf den Iran begonnen hatte. Donald Trump bekräftigte gestern, die Waffenruhe sei „beendet“, erklärte sich aber gleichzeitig bereit, die Gespräche mit Teheran fortzusetzen. „Die Islamische Republik Iran hat uns gebeten, die ‚Gespräche‘ fortzusetzen.“ Teheran habe „keine solche Bitte geäußert“, stellte der Sprecher des iranischen Außenministeriums umgehend klar und kündigte gleichzeitig an, dass Araghchi am Samstag nach Oman reisen werde, um über die Straße von Hormus zu sprechen.

Teheran erlaubt nur eine einzige Schifffahrtsroute entlang seiner Küste und schließt eine Rückkehr zum Vorkriegszustand aus, als die Durchfahrt durch diese Meerenge, über die normalerweise ein Fünftel des weltweiten Kohlenwasserstoffhandels abgewickelt wurde, frei war. Die Vereinigten Staaten griffen den Iran zwei Nächte in Folge an, nachdem sie Teheran Angriffe auf drei Handelsschiffe in der Meerenge vorgeworfen hatten. Als Vergeltung eröffnete der Iran das Feuer auf die Golfstaaten Kuwait, Bahrain und Katar.

(Unioneonline)

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