Finnland ist das vierte Land, das Migranten nach Italien zurückschickt: „Jeder muss seinen Verpflichtungen nachkommen.“
Die Entscheidung folgt dem Beispiel Deutschlands, der Schweiz und Österreichs: „Die Regeln des EU-Pakts müssen angewendet werden.“(Foto des Ansa-Symbols)
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„Wir gehen davon aus, dass das Inkrafttreten der EU-Verordnung über Asyl und Migration die Wiederaufnahme von Überstellungen nach Italien ermöglichen wird. Diese Überstellungen werden derzeit vorbereitet.“
Das finnische Innenministerium teilte der Nachrichtenagentur ANSA mit: Für Finnland – das nach Deutschland, der Schweiz und Österreich als viertes Land Dubliner nach Italien zurückschickt – „ist es wichtig, dass die Regeln zur Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen wie vorgesehen angewendet werden und dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen nachkommen.“
„Für Finnland ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Regeln zur Rechenschaftspflicht bei der Prüfung von Asylanträgen wie vorgesehen angewendet werden und dass alle EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Pakt nachkommen“, betont das Pressebüro des Innenministeriums. „Wir unsererseits“, heißt es weiter, „setzen uns weiterhin für die effektive Umsetzung der Rechenschaftsverfahren ein.“
„Wir haben unsere Zusammenarbeit und unseren Dialog mit Italien über die Jahre hinweg fortgesetzt“, heißt es in der Erklärung weiter. „Wir sind der Ansicht, dass das Inkrafttreten der Asyl- und Migrationsverordnung (AMMR) die Wiederaufnahme von Überstellungen nach Italien ermöglicht, und solche Überstellungen werden derzeit vorbereitet.“
(Unioneonline)
