Berlin eröffnet die Flüchtlingsfront wieder: „Sie werden nach Italien abgeschoben“, schreibt die Zeitung „La Repubblica“ auf ihrer Website. Laut der Zeitung verfolgt Bundeskanzler Friedrich Merz, der mit steigenden Umfragewerten für die AfD zu kämpfen hat, eine harte Linie gegenüber Migranten, insbesondere gegenüber Italien.

Am 19. August wird in unserem Land die erste Asylbewerberin abgewiesen: die 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame, die im März nach Deutschland einreiste. Laut Dublin-Verordnung hätte die junge Frau, da sie in Italien in die EU einreiste, ihren Asylantrag in unserem Land stellen müssen .

Seit 2022 weigerte sich die Regierung Meloni, die sogenannten „Dubliner“ zurückzunehmen. Im Dezember 2025 unterzeichneten Rom und Berlin ein Abkommen, das die Abschiebung der „Dubliner“ vollständig ausschließen sollte. Ein Sprecher des deutschen Innenministeriums erklärte gegenüber der Zeitung „Repubblica “, dass Deutschland die in diesem Jahr eingereisten „Dubliner“ streng nach europäischen Regeln abschieben und sie daher nach Italien zurückschicken wolle .

„Ein funktionierendes Dublin-System ist Voraussetzung für den Erfolg der Europäischen Asylreform (GEAS)“, so der Sprecher. „Deutschland erwartet, dass Überstellungen nach Italien und Griechenland ab dem genannten Datum wieder aufgenommen werden“, also ab dem 12. Juni, dem Tag des Inkrafttretens der neuen europäischen Asylregeln .

Es ist weiterhin unklar, wie viele Menschen nun nach Italien zurückgeführt werden. Die 22-jährige Somalierin, die als erste nach Italien zurückgebracht wurde, lebt derzeit in einer Aufnahmeeinrichtung in Niederwerrn, Bayern. Am 25. Juni erhielt sie ein Schreiben des Bundesinnenministeriums. „Am Mittwoch, dem 19. August“, heißt es in dem exklusiv veröffentlichten Dokument, „werden Sie nach Italien überführt. Die Polizei wird Sie abholen.“

Die junge Frau, die vor ihrem Vater und einer arrangierten Ehe floh, erreichte am 31. März nach einer Reise durch Italien Deutschland. Ihre Mutter, ihr Bruder und andere Verwandte leben bereits in Deutschland, und dort stellte sie ihren Asylantrag.

Das deutsche Innenministerium erklärte jedoch, die somalische Frau unterstehe der italienischen Gerichtsbarkeit und es gebe keine Grundlage für einen Asylantrag in Deutschland. Abdirisaq Warsame, so heißt es in dem Dokument, müsse daher in Italien zurückgewiesen werden. Ein Antrag auf Rücknahme der Asylbewerberin bei den italienischen Behörden war bereits im Juni gestellt worden; nach Ablauf der zweiwöchigen Frist, innerhalb derer die italienischen Behörden den Deutschen antworten mussten, wurde der Antrag stillschweigend angenommen. „Der Antrag“ auf Rücknahme von Warsame „gilt als angenommen“, heißt es abschließend in dem Schreiben .

(Unioneonline)

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