Die Europäische Kommission hat den EU Kids Act verabschiedet , um die Sicherheit von Minderjährigen im Internet zu verbessern. Der Vorschlag verbietet Social-Media-Plattformen den Zugang für Kinder unter 13 Jahren und legt das Mindestalter für die Eröffnung eines eigenen Kontos auf 15 Jahre fest. Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren ist die Aufsicht durch die Eltern erforderlich.

Der Text führt außerdem den Grundsatz der Beweislastumkehr ein: Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Dienstleistungen standardmäßig altersgerecht und sicher sind.

Der EU Kids Act sieht vor, dass Minderjährige erst ab 15 Jahren eigene Social-Media-Konten erstellen dürfen . Für 13- bis 15-Jährige bietet der Vorschlag die Möglichkeit der elterlichen Kontrolle durch sogenannte „Mini-Konten“. Diese können von einem Elternteil erstellt und vom Kind über dessen Konto genutzt werden, um auf altersgerechte Social-Media- und Videoplattformen zuzugreifen. Die Konten sollen Sicherheitsvorkehrungen wie eingeschränkte soziale Kontakte und eine maximale Nutzungsdauer von einer Stunde pro Tag beinhalten.

Kinder zwischen 3 und 13 Jahren haben keinen Zugang zu sozialen Medien, können aber über von ihren Eltern verwaltete Konten speziell für Kinder entwickelte Videoplattformen nutzen. Die Plattformen sollten ein einfaches Tool bereitstellen, um die Nutzung elterlicher Geräte durch Kinder auf solche Dienste zu beschränken und die Nutzungsdauer auf maximal eine Stunde pro Tag zu begrenzen.

Es wurde auch der Grundsatz der Beweislastumkehr eingeführt: Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen nachweisen, dass ihre Dienste „von Grund auf sicher“ sind – also von Anfang an sicher und dem Alter ihrer Nutzer angemessen.

Der EU Kids Act verpflichtet Online-Dienste, die Nutzern unter 18 Jahren soziale Medien, Video-Sharing, Online-Spiele, KI-Assistenten und Chatbots anbieten.

Die Maßnahmen umfassen ein Verbot von Suchtpotenzial und profilbasierten Empfehlungsfeeds, die Minderjährige zu schädlichen Inhalten führen können, sowie ein Verbot von endlosem Scrollen ohne Unterbrechungen, Belohnungsmechanismen und Push-Benachrichtigungen im Schlaf. Unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch Fremde ist ebenfalls untersagt.

Profile von Minderjährigen sollten standardmäßig privat sein, mit deaktiviertem Standort, Kamera und Mikrofon. Dienste sollten außerdem einfache Funktionen zum Blockieren und Stummschalten anderer Nutzer, Zeitmanagement-Tools und sichere Empfehlungssysteme anbieten, die Minderjährige einsehen, bearbeiten und zurücksetzen können.

(Unioneonline)

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