Schule, Valditara: «Handys im Unterricht verboten, auch an weiterführenden Schulen»
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist grundsätzlich nur in den Fällen gestattet, in denen dies im Individualpädagogischen Förderplan vorgesehen ist.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
„Diese Intervention erscheint nun dringend erforderlich, da die wissenschaftlich belegten negativen Auswirkungen einer übermäßigen oder falschen Smartphone-Nutzung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Jugendlichen sowie auf ihre schulischen Leistungen groß sind“, erklärt Bildungsminister Valditara und erinnert daran, dass „es immer mehr Studien gibt und internationale Organisationen und Gesundheitseinrichtungen der Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der besorgniserregenden Phänomene, die diese Forschungen aufzeigen, immer mehr Aufmerksamkeit schenken.“
Die Nutzung eines Mobiltelefons ist immer dann gestattet, wenn dies im Individualisierten Bildungsplan oder im Personalisierten Lehrplan zur Unterstützung von Schülern mit Behinderungen oder spezifischen Lernstörungen oder bei begründetem persönlichen Bedarf vorgesehen ist.
Ebenso bleibt die Nutzung von Mobiltelefonen nur dann zulässig, wenn sie für die Durchführung von Lehrtätigkeiten in den spezifischen Bereichen des technologischen Sektors der technischen Ausbildung, die sich mit Informationstechnologie und Telekommunikation befassen, erforderlich ist.
Der Einsatz anderer technologischer und digitaler Geräte zur Unterstützung von Innovationen in Lehr- und Lernprozessen, wie etwa PCs, Tablets und elektronische Whiteboards, ausschließlich für Bildungszwecke bleibt gemäß den von den Schulen im Rahmen der Ausübung der Bildungsautonomie geplanten Methoden weiterhin selbstverständlich.
Schließlich müsse auch den Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung künstlicher Intelligenz Aufmerksamkeit geschenkt werden, darunter – so der Minister abschließend – auch deren Einsatz in Lehrtätigkeiten und Lernprozessen, um deren effektive Nutzung zu fördern.
(Online-Gewerkschaft)