Schiedsrichterfall, Staatsanwaltschaft: „Keine Beweise, sondern Andeutungen, die zu Unterstellungen verkommen sind.“
Inter weist den Fall zurück: „Es war gar nicht möglich, eine vollständige Anklage zu formulieren.“Gianluca Rocchi (Ansa)
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«Am Ende der Inschriften finden sich Hypothesen, manchmal auch Vermutungen, denen es an jeglicher Beweisgrundlage mangelt (...), die es nicht einmal ermöglicht haben, vollständige vorläufige Anklagen auszuarbeiten» und somit auch keine sinnvollen Untersuchungen jeglicher Art durchzuführen».
Dies geht aus dem Dekret hervor, mit dem die Staatsanwaltschaft Mailand die Einstellung des Verfahrens gegen Inter Mailand beantragte. Gegen den Verein wird wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Unternehmenshaftung in Schiedsrichterangelegenheiten ermittelt.
Das Dokument hebt außerdem hervor, wie der Mangel an Beweisen dazu führt, dass der Vorwurf des Sportbetrugs gegen Gianluca Rocchi, den ehemaligen Schiedsrichteransetzer, auf das Niveau einer bloßen Vermutung herabgestuft wird, dessen Fall wegen dieses Verbrechens eingestellt wurde.
(Unioneonline)
