Sardische Wähler, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und im Aire (Register der im Ausland lebenden Italiener) registriert sind, können an den bevorstehenden Regionalwahlen teilnehmen und haben Anspruch auf einen Beitrag für die Teilnahme an der Abstimmung. Beitrag, der – wie in der Satzung festgelegt – in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich entstandenen Reisekosten steht, maximal jedoch 250 Euro für Reisende aus europäischen Ländern und 1.000 Euro für außereuropäische Länder.

Die Rückerstattung kann für bestimmte Kategorien gewährt werden:

im italienischen Register eingetragen und im Ausland wohnhaft;

Einwohner im Ausland, bei denen das Registrierungsverfahren im Gange ist und die von der Konsularstelle des ausländischen Herkunftslandes bescheinigt werden;

im Ausland tätige ständige Staatsbedienstete, die gemäß den Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und konsularische Beziehungen von 1961 bzw. 1963 benachrichtigt werden (dieser Status muss mit entsprechenden Unterlagen bescheinigt werden);

Italienische Soldaten, die in NATO-Büros und -Strukturen im Ausland dienen (dieser Status muss mit entsprechenden Unterlagen bescheinigt werden).

Wähler, die sich zum Studium oder zur befristeten Erwerbstätigkeit im Ausland aufhalten und ihren Wohnsitz gesetzlich nicht ins Ausland verlegen können, haben jedoch keinen Anspruch auf den Beitrag.

DIE DOKUMENTATION – Das Verfahren, erinnert die Gemeinde Cagliari, erfordert, dass sich der Interessent in der Gemeinde, in der er gewählt hat, meldet und dem Beamten spezifische Unterlagen aushändigt, wie zum Beispiel: eine Wahlkarte oder eine stattdessen von der Wahlabteilung bestätigte Genehmigung und die Bestätigung, dass die Abstimmung stattgefunden hat; Personalausweis; Rückflugtickets und Bordkarten, aus denen hervorgeht, dass die Reise innerhalb der folgenden Fristen durchgeführt wurde: Ankunft in der sardischen Gemeinde frühestens zwei Monate vor dem Wahltermin und Abreise in das ausländische Wohnsitzland innerhalb von zwei Monaten nach der Wahl. Für den Fall, dass für die Hin- oder Rückfahrt mehr als ein Fahrzeug benötigt wird, darf der Zwischenstopp 24 Stunden nicht überschreiten, da andernfalls keine Rückerstattung erfolgt.

Der Beitrag wird von der Gemeindeverwaltung nur dann an den Interessenten ausgezahlt, wenn die vorgelegten Unterlagen vollständig sind.

Darüber hinaus müssen interessierte Wähler den Beitrag persönlich bei der Gemeinde beantragen, bevor sie in das Ausland zurückkehren. Eine Delegation ist nicht gestattet.

Die Dokumentation muss vom Wähler (ggf. mit Unterstützung der Gemeinde, der er angehört) nach den verfügbaren Mustern zusammengestellt und der Gemeinde, der er angehört, zugestellt werden.

ZULÄSSIGE AUSGABEN – Dem Wähler zuzurechnende Ausgaben für Reisen mit Flugzeug, Schiff, Zug und außerstädtischen Bussen sind im Beitrag enthalten, während Ausgaben für Autobahngebühren, Taxis, Autovermietung (mit oder ohne Fahrer), Erstattung von Kraftstoffkilometern und Parkplätzen usw. enthalten sind Autoüberfahrt mit dem Schiff, auch wenn Sie ein eigenes Auto besitzen.

Das Gemeindebüro von Cagliari für den Empfang von AIRE-Anträgen im ersten Stock des Gemeindegebäudes an der Piazza De Gasperi 2 ist an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten für die Öffentlichkeit geöffnet:

Freitag, 23. Februar 2024, von 15:00 bis 17:30 Uhr;

Samstag, 24. Februar 2024, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr;

Sonntag, 25. Februar 2024, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr;

Montag, 26. Februar 2024, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr;

Dienstag, 27. Februar 2024, von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr;

Mittwoch, 28. Februar 2024, von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.30 Uhr.

Wähler können die Unterlagen am Freitag, 23. oder Samstag, 24. Februar 2024 vorlegen. Insbesondere wenn sie am Sonntag, 25. oder Montag, 26. Februar 2024 wieder ausreisen müssen, müssen sie das Verfahren festlegen (wobei zu berücksichtigen ist, dass die Wahlkarte erst danach bestätigt wird). (die Abstimmung am Sonntag, 25. Februar 2024), indem Sie den bestätigten Wählerausweis fristgerecht persönlich vorlegen und den Antrag unterzeichnen.

(Uniononline/ss)

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