Zwanzig Kilo nicht rückverfolgbarer Fisch, der, wie sich später bei den Kontrollen der ASL herausstellte, ungenießbar war .

Die Aktivitäten wurden eingestellt und Geldstrafen verhängt, außerdem wurde das Produkt für ein ethnisches Restaurant im Zentrum von Cagliari beschlagnahmt.

Die Inspektion wurde im Rahmen der Kontrollen der Fischversorgung durch die Küstenwache von Cagliari durchgeführt, und zwar von Mitarbeitern des Fischereikontrollzentrums der Küstenwache zusammen mit örtlichen Polizeibeamten und Gesundheitsinspektoren der örtlichen Gesundheitsbehörde (ASL).

Der tiefgefrorene und verzehrfertige Fisch wies keine Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit auf . Die gesamte Charge wurde umgehend beschlagnahmt, und dem Betrieb wurde eine Geldstrafe von 1.500 € auferlegt. Nachfolgende Untersuchungen der örtlichen Gesundheitsbehörde ergaben zudem, dass das Produkt ungenießbar war und daher sofort vernichtet wurde . Die Gesundheitsbehörde verhängte drei weitere Geldstrafen und ordnete die Schließung des Betriebs an.

(Unioneonline)

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