Kontrollen der Küstenwache von La Maddalena in zwei Restaurants in Arzachena führten zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt 4.000 € (2.000 € pro Betrieb) und zur Beschlagnahme von über 43 Kilogramm Fischprodukten, deren Herkunft vom Militär als zweifelhaft eingestuft wurde. Die Küstenwache berichtet, dass die Kontrollen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der fehlenden Rückverfolgbarkeit der in Kühlhäusern gelagerten Fischprodukte aufdeckten. Dabei stellte die Küstenwache fest, dass die Dokumentation und die Kennzeichnungselemente fehlten, die eine zuverlässige Rückverfolgung des Fangs zu den jeweiligen Herkunftschargen ermöglichen – eine grundlegende gesetzliche Anforderung für die Lebensmittelsicherheit.

„Die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Fangs“, betont die Küstenwache von La Maddalena, „ist eine unerlässliche Voraussetzung für Transparenz in der kommerziellen Lieferkette. Nur durch korrekte Kennzeichnung und Dokumentation können sich Aufsichtsbehörden und Verbraucher selbst über die Herkunft der Produkte vergewissern und so Risiken für Hygiene und öffentliche Gesundheit vermeiden. Die Küstenwache wird weiterhin strenge Kontrollen entlang der gesamten Fischereilieferkette durchführen – vom Fang auf See bis zur Ausgabe –, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und die öffentliche Sicherheit zu schützen.“

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