Die Gemeinde Villaurbana hat im Rahmen der Bestimmungen zur Bekämpfung der Abwanderung in der Region die Bekanntmachung über die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse für den Kauf oder die Renovierung von Erstwohnungen in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern veröffentlicht.

Der Eingriff bezieht sich auf das Jahr 2023 und ist den Einwohnern von Villaurbana oder auf jeden Fall denjenigen vorbehalten, die ihren Wohnsitz aus einer Gemeinde mit mehr als 3.000 Einwohnern verlegen. Der Zuschuss kann bis zu maximal 50 % der für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie als notwendig geltend gemachten Ausgaben und höchstens 15.000 Euro gewährt werden.

Für das Jahr 2023 wurden der Gemeinde Villaurbana Mittel in Höhe von über 87.000 Euro zugewiesen. Anträge können bis zum 24. Mai über PEC (addressprotocol@pec.comune.villaurbana.or.it) oder in Papierform beim Protokollbüro der Gemeinde während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit eingereicht werden.

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