Die Quartu Carabinieri sind einer Anordnung nachgekommen, mit der Hausarrest für einen 41-jährigen örtlichen Arbeiter angeordnet wurde, der für frühere Gerichtsverfahren bekannt war.

Der Mann hätte gegen die Entfernungsmaßnahme aus der Wohnung der Familie und das Verbot, sich den von der Ex-Freundin häufig besuchten Orten zu nähern, verstoßen.

Er hatte sich ihm in einer kürzeren Entfernung als der vorgeschriebenen Distanz von 300 Metern genähert.

Daher die Verschärfung der vom Ermittlungsrichter angeordneten Vorsichtsmaßnahme: Sollte er erneut dagegen verstoßen, könnte er im Gefängnis landen.

(Uniononline/D)

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