Zwei Männer im Alter von 56 und 58 Jahren wurden im März auf der Straße zwischen Sedini und Valledoria festgenommen. Die Carabinieri fanden Kokain im Auto, versteckt in einer Kaugummipackung, und durchsuchten anschließend die Wohnungen beider Männer.

Im Haus des 56-Jährigen wurden weitere elf Gramm Kokain sowie eine Präzisionswaage und mehrere kleine Beutel gefunden. Außerdem entdeckten die Beamten der Carabinieri drei Patronen einer Browning-Pistole, die sich jedoch nicht im Besitz des Angeklagten befanden, was den Vorwurf des illegalen Munitionsbesitzes weiter untermauert.

Das Haus des 58-Jährigen wurde jedoch nach Überprüfungen durch die Strafverfolgungsbehörden als „sauber“ befunden.

Nach der Anhörung zur Bestätigung der Schuld wurde dem 56-Jährigen auferlegt, sich zweimal wöchentlich auf der Polizeiwache zu melden, während gegen den anderen Verdächtigen keine Maßnahmen ergriffen wurden.

Heute wurde im summarischen Verfahren vor dem Gericht in Sassari nach mehrtägigen Beratungen ein Urteil gefällt. Staatsanwältin Alessia Sanna forderte sechs Monate Haft für den 56-Jährigen, zwei Monate für den 58-Jährigen wegen Drogenhandels und zwei Monate für den Erstgenannten wegen Munitionsbesitzes.

Während der Anhörung schilderten beide Beteiligten entweder durch Befragung oder durch spontane Äußerungen ihre Version der Sachlage.

Der 58-Jährige, vertreten durch seine Anwältin Maria Assunta Argiolas, beteuerte seine Unschuld und erklärte, er habe nur deshalb eine Rolle in dem Vorfall gespielt, weil er dem Bekannten eine Mitfahrgelegenheit angeboten habe, ohne von den Drogen zu wissen. Der andere Angeklagte hingegen gab zu, Kokain zum Eigengebrauch konsumiert zu haben.

Sein Verteidiger, Salvatore Porcu, belegte dies mit einem ärztlichen Attest und behauptete später, die Waage sei zum Abpacken der Dosen verwendet worden, die ausschließlich sein Mandant konsumiert habe. Die Munition hingegen sei ein Geschenk gewesen, das der Angeklagte erhalten und in einer Schublade vergessen habe.

Richter Paolo Bulla sprach beide vom Vorwurf des Drogenhandels frei, da dieser nicht vorlag. Im Fall des 56-Jährigen sprach er ihn außerdem vom Vorwurf des Munitionsbesitzes frei, da es sich um einen besonders geringfügigen Sachverhalt handelte.

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