Auf eine Distanz von weniger als 300 Metern können Sie sich Ihrem Ex-Partner nicht nähern. Dies ist die Entscheidung des Ermittlungsrichters des Gerichts von Cagliari gegen einen 46-Jährigen aus Uta .

Der Mann ist in ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt verwickelt.

Das Belästigungsopfer hatte sich an die Polizei gewandt, die nun die Einhaltung der persönlichen Vorsichtsmaßnahme durch den Arbeitnehmer überwachen wird.

(Uniononline/ss)

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