Zwei Unterhaltungsautomaten wurden in einem Geschäft in der Region Nuorese von Beamten der Zoll- und Monopolbehörde (ADM) beschlagnahmt, die beim Monopolamt für Sardinien tätig sind.

Die Maschinen waren nicht mit dem Telematiknetz von ADM verbunden und es fehlten die Berechtigungen. Sie verfügten auch über Walzenvorrichtungen, virtuelle Walzen und optische LED-Vorrichtungen, um Spielphasen anzuzeigen, und hatten nicht die Konformitätsmerkmale gemäß der Gesetzgebung.

Die Bußgelder betragen 22.000 Euro.

(Uniononline/ss)

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