Beamte des Zollamts Cagliari beschlagnahmten in Zusammenarbeit mit der Luft- und Marineeinheit der Guardia di Finanza eine Vergnügungsyacht im Wert von 1,5 Millionen Euro, die unter einer Nicht-EU-Flagge fuhr und einem chilenischen Staatsbürger gehörte.

Den Untersuchungen zufolge hatte das Schiff die zulässige Aufenthaltsdauer in den Gewässern der Europäischen Union überschritten, um in den Genuss der vorübergehenden Zollregelung zu kommen, die eine Befreiung von Grenzabgaben vorsieht.

Die Beschlagnahmung erfolgte im Juni und nach der vom Zollamt ausgestellten Steuerbescheid zahlte der Eigentümer die hinterzogenen Abgaben und bereinigte damit seine Steuersituation.

Die Gesamterstattung der fälligen Abgaben, bestehend aus Einfuhrumsatzsteuer, aufgelaufenen Zinsen und einer Strafe, beläuft sich auf ca. 200.000 €.

(Unioneonline)

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