Sterbehilfe: Die örtliche Gesundheitsbehörde von Cagliari ernennt eine Kommission, die über Entscheidungen am Lebensende entscheidet.
Die Regierung hat das sardische Gesetz angefochten, aber die Gesundheitsbehörde der Stadt macht weiter: Vier Ärzte, eine Krankenschwester und ein Psychologe wurden ernannt.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Vier Ärzte, eine Krankenschwester und ein Psychologe: Dies sind die Mitglieder der ständigen multidisziplinären Kommission zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Beantragung ärztlich assistierten Suizids, die von der lokalen Gesundheitsbehörde von Cagliari ernannt wurde.
Die Gesundheitsbehörde treibt ihre Arbeit voran und stützt sich dabei auf das regionale Gesetz zur Sterbebegleitung, das die Regierung im vergangenen Dezember vor dem Verfassungsgericht eingebracht hatte, mit der Begründung, es falle in die Zuständigkeit des Staates. Das sardische Gesetz wurde zwar angefochten, aber gemäß dem vom Verfassungsgericht selbst festgelegten Rechtsrahmen verabschiedet. Das Parlament hingegen beschloss, in dieser Angelegenheit kein Gesetz zu erlassen, wodurch eine Lücke entstand, die die Regionen nun zu füllen versuchen.
Die Mitglieder der Kommission für ASL 8 sind:
- Laura di Giuseppe als Ärztliche Direktorin für Palliativmedizin
- Giuseppina Pilia als Neurologin und Ärztliche Direktorin
- Martina Pinna als Ärztliche Direktorin und Psychiaterin
- Mario Cardia als Ärztlicher Direktor Anästhesist
- Luigi Giacomo Loi als Krankenpfleger
- Silvia Garau als leitende Psychologin
Wer Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, muss, sofern die vom Verfassungsgericht festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, einen Antrag stellen. Die Kommission gewährleistet – gemäß regionalem Recht – „die persönliche und direkte Kommunikation mit dem Antragsteller und prüft vorab, ob der Antragsteller ausreichend informiert wurde“.
Die Kommission wird klare und angemessene Leitlinien zur Möglichkeit des Zugangs zu Palliativversorgung, einschließlich kontinuierlicher tiefer Sedierung, sowie zum Recht der Person, jede medizinische Behandlung, einschließlich lebenserhaltender Maßnahmen, abzulehnen oder ihre Einwilligung zu widerrufen, erarbeiten. Anschließend wird die Kommission „ die Methoden festlegen, um Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen und an ärztlich assistiertem Suizid interessiert sind, ein möglichst schmerzfreies und würdevolles Lebensende zu gewährleisten“.
