Unter den Sperrmülllieferungen befanden sich auch Feuerwerkskörper, die Brände in Sammelstellen verursachten. Zudem wurden die Lieferungen häufig zurückgewiesen, da sie nicht den Vorschriften entsprachen: Es handelte sich um unsortierten Hausmüll. Diese Unordnung führte zu Inspektionsberichten, die die ordnungsgemäße Entsorgung des Materials beanstandeten. Daher ruft die Region die sardischen Gemeinden zur Ordnung auf und erlässt operative Richtlinien, die Brände und Verwirrung bei der Entsorgung dieser Abfallart vermeiden sollen.

Tatsächlich gibt das Umweltministerium an, dass es keine gesetzliche Definition für Sperrmüll gibt. Branchenexperten betonen jedoch, dass „Sperrmüll“ als „große Restabfälle, die nicht über andere getrennte Sammlungen entsorgt werden können“ definiert wird. Anders ausgedrückt: Als Sperrmüll gelten alle Abfälle, die nach der getrennten Sammlung übrig bleiben, einschließlich unsortiertem Abfall, und die aufgrund ihrer Größe nicht über die übliche Hausmüllabfuhr entsorgt werden können, wie beispielsweise Matratzen und Möbel, die in der Gesetzgebung ausdrücklich genannt werden.

Die Behörde stellt eine grobe Liste zur Verfügung: „Elektroaltgeräte werden in die fünf gesetzlich festgelegten Gruppen unterteilt: ausrangierte Möbel, Matratzen, sperrige Hartplastikgegenstände und sperrige Metallgegenstände.“ Via Roma fordert außerdem „die Förderung angemessener Schulungen für Betreiber und Mitarbeiter von Sammelstellen als wesentliches Instrument zur Förderung der korrekten und einheitlichen Anwendung“ der Richtlinien.

(Unioneonline/E.Fr.)

© Riproduzione riservata