Unberechtigte Aufmerksamkeit oder Vorbote eines strategischen Kurswechsels? Wer sollte worauf achten? Kurz gesagt: Das russische Frachtschiff Sparta IV (ein Name, ein Programm, wie manche vielleicht einwenden würden) kreuzte eine gewisse Zeit lang pendelartig in internationalen Gewässern vor der Küste Sardiniens, bevor es offenbar seinen Kurs wieder aufnahm. Genauer gesagt, kreuzte es laut Berichten pendelartig nur wenige Kilometer (aber immer noch in internationalen Gewässern) vom Militärtestgelände Quirra, einem NATO-Testzentrum, sowie vom US-Luftwaffenstützpunkt Decimomannu entfernt. Um es klar zu sagen: Da Sardinien eine strategisch privilegierte Lage im Mittelmeer hat – und das ist kein Geheimnis –, war die Gefahr durch die russische Präsenz vor der sardischen Küste umso deutlicher zu spüren.

Die Aufmerksamkeit mag durch das Bedürfnis geweckt worden sein, die Gründe für die beobachtete Kursänderung zu ermitteln, und das erscheint durchaus verständlich. Doch konkret gefragt: Befand sich das gemeldete Schiff in internationalen Gewässern, also außerhalb der italienischen Hoheitsgewalt, welche Möglichkeiten hätte Italien überhaupt gehabt, einzugreifen? Erstens, weil – ganz abgesehen von möglichen praktischen Erwägungen – die Verpflichtung besteht, den Grundsatz der friedlichen Durchfahrt ausländischer Schiffe, einschließlich russischer, zu wahren. Diese ist weiterhin zulässig, solange sie nicht zu Handlungen führt, die eine Bedrohung oder Gefahr für die Sicherheit oder die Organisation des betreffenden Küstenstaates darstellen könnten. Zweitens, weil das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (Artikel 19 des sogenannten UNCLOS), das 1982 in Montego Bay unterzeichnet wurde, in dieser Frage eindeutig ist. Schließlich hätte Italien jenseits der territorialen Grenzen seiner vollen Gerichtsbarkeit, also dort, wo sich das russische Frachtschiff offenbar befand, kein Recht gehabt, ein unter ausländischer Flagge fahrendes Schiff festzuhalten (wenn dieser Ausdruck zulässig ist) und/oder zu inspizieren, nur weil seine Navigation anomal (in diesem Fall „pendelartig“) erscheinen könnte oder weil es von einer ausländischen Macht wie Wladimir Putins Russland stammte, die als politisch heikel gilt.

Anders ausgedrückt: Da es sich um ein russisches Schiff in internationalen Gewässern handelte, konnte nur eine Überwachung durchgeführt werden (und so scheint es auch geschehen zu sein), und diese wurde offenbar auch durchgeführt. Anders formuliert: Alle Staaten können die Kontrolle über die Gewässer vor ihren Küsten bis zu zwölf Seemeilen ausüben, genau wie es die sogenannte „Truman-Doktrin“ damals vorsah. Dieser zufolge werden Gewässer (sozusagen) anhand der Befugnisse unterschieden, die der jeweilige Küstenstaat über sie ausüben kann.

Daher kann und wird zwischen Küstenmeer, Anschlusszone, Festlandsockel, ausschließlicher Wirtschaftszone und internationalem Meer unterschieden. Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint es daher verfrüht (eine vorsichtige Formulierung ist angebracht), von einem strategischen Kurswechsel Russlands auszugehen, obwohl die durch die anhaltenden Konflikte entstandene Gesamtlage komplex ist, insbesondere wenn spezifische Interessen der inneren und äußeren Sicherheit sowie bilateraler diplomatischer Beziehungen betroffen sind. Dies gilt umso mehr, als in den vergangenen Jahren auch zwischen Russland und mehreren europäischen Ländern, darunter Italien, bedeutende strategische Partnerschaften und wirtschaftliche Verflechtungen bestanden haben. Es wäre daher wichtig, dass die Europäische Union den direkten und konstruktiven Dialog mit Russland wieder aufnimmt, um eine friedliche Lösung zu erreichen, die das internationale Gleichgewicht wiederherstellt.

Giuseppina Di Salvatore – Rechtsanwältin, Nuoro

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