Beiträge zur Durchführung von Interventionen zur Überwindung und Beseitigung architektonischer Barrieren in Privatbauten. Die Gemeinde Sinnai gewährt sie für Privatgebäude, in denen Menschen mit Gehbehinderung wohnen, sowie für alle dauerhaften Funktionseinschränkungen.

Bei der Umlage werden vorrangig als Vollinvalide anerkannte Behinderte mit einer vom ASL anerkannten Gehbehinderung berücksichtigt. Die Behinderten selbst müssen in der Unterkunft wohnen, in der die Arbeiten zur Beseitigung der Barrieren erforderlich sind. Oder es ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Unterkunft ist.

Anträge müssen bis zum 1. März bei der Gemeinde eingereicht werden.

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