Schließung einer illegalen Spielhalle: Stadtrat von Cagliari zur Zahlung von (mindestens) 50.000 € verurteilt
Da das Geschäft zu nah an der Kirche und den Schulen lag, hatte der Bürgermeister es in der Via Tola verboten: Nun hat der Staatsrat den Schaden für die Firma Mucca Maga beziffert.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Der Staatsrat hat entschieden, dass die Gemeinde Cagliari über 50.000 € an Mucca Maga zahlen muss, weil diese eine 2017 eröffnete Spielhalle unrechtmäßig geschlossen hat.
Die Schließung wurde mit Hilfe von Verordnungen des Bürgermeisters beschlossen, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu den sogenannten „sensiblen Orten“ vorschrieben, die zur Bekämpfung der Spielsucht identifiziert worden waren: Die Räumlichkeiten befanden sich in der Via Tola und lagen daher „zu nah“ an der Kirche Santa Lucia und drei Schulgebäuden: der Grundschule Riva, dem Institut Sacro Cuore und dem neuen Collegio della Missione.
Das Unternehmen hatte jedoch alle erforderlichen Genehmigungen, einschließlich einer Lizenz des Polizeipräsidiums, erhalten. Es hatte außerdem einen Gewerbemietvertrag unterzeichnet und erhebliche Kosten für die Renovierung der Räumlichkeiten und die Geschäftsaufnahme aufgewendet. Trotzdem ordnete der Stadtrat wenige Monate nach der Eröffnung die Schließung an, da das Unternehmen angeblich gegen die in den Verordnungen festgelegten Abstandsregeln verstoßen habe.
Die Maßnahmen wurden vor dem Regionalen Verwaltungsgericht Sardiniens angefochten, das sie 2018 wegen fehlender Zuständigkeit des Bürgermeisters für rechtswidrig erklärte. Laut den Richtern fällt die Regelung von Abständen zu „sensiblen Orten“ nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, die sich auf die Festlegung der Öffnungszeiten beschränkt.
Die Annullierung der Urkunden war endgültig, doch die Geschäftstätigkeit war zwischenzeitlich eingestellt worden, was dem Unternehmen finanzielle Verluste verursachte.
Der Antrag auf Entschädigung wurde zunächst vom Verwaltungsgericht (TAR) abgelehnt, das den Fehler der Gemeinde aufgrund angeblicher „rechtlicher Unsicherheit“ für entschuldbar hielt. Der Staatsrat hob diese Entscheidung jedoch auf und urteilte, die Rechtswidrigkeit sei offenkundig und die Rechtsprechung habe die „Grenzen der Befugnisse des Bürgermeisters“ bereits klargestellt, ohne „Auslegungskonflikte zu rechtfertigen“. Der Fehler wurde daher als „unentschuldbar und der Gemeindeverwaltung zuzuschreiben“ eingestuft.
Nachdem die Richter die Haftung der Gemeinde festgestellt hatten, erkannten sie den Zusammenhang zwischen der Schließung und dem dem Unternehmen entstandenen Schaden an, der sowohl die Gründungskosten als auch den Gewinnausfall umfasst. Folglich wurden die Folgeschäden (d. h. der konkrete und tatsächliche Verlust) auf über 50.000 € beziffert, während die Gemeinde die Geltendmachung des entgangenen Gewinns (d. h. des entgangenen Gewinns) gemäß den im Urteil festgelegten Kriterien, einschließlich Neubewertung und Zinsen, vorschlagen muss.
(Unioneonline/E.Fr.)
