Das sardische Verfassungsgericht hat das Regionalgesetz zur Umsetzung von Salvinis Gesetzesentwurf „Save Homes“ für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz war Ende letzten Jahres verabschiedet und von der Regierung umgehend angefochten worden. Konkret heißt es in der Erklärung des Verfassungsgerichts: „Die regionale Bestimmung, die Erweiterungen innerhalb bestehender Gebäudehüllen als Gebäudesanierungsprojekte einstufte, wurde für verfassungswidrig erklärt.“ Weiterhin wurde die regionale Gesetzgebung zur Legalisierung schwerster Bauverstöße als verfassungswidrig befunden, da sie die unrechtmäßige Möglichkeit biete, zur Erlangung der Legalisierungsgenehmigung Korrekturmaßnahmen zu genehmigen, die im Landesrecht nicht vorgesehen seien.

Die Bestimmungen, die allgemeine Ausnahmen von den im Ministerialerlass vom 5. Juli 1975 festgelegten Gesundheits- und Hygienevorschriften für die Luftfahrt vorsahen, wurden ebenfalls zurückgewiesen. Schließlich erklärte das Gericht „die regionale Bestimmung für ungültig, die die Mindestparkplatzpflicht auch bei Nutzungsänderungen aufrechterhielt, die innerhalb derselben Funktionskategorie aus städtebaulicher Sicht irrelevant waren.“

Allerdings erwiesen sich „Fragen zur Regelung von Eingriffen in Gebäude, die unter die Bauamnestie fallen, als unbegründet, soweit das Regionalrecht solche Eingriffe auf Instandhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten beschränkt, die keine Volumenvergrößerung mit sich bringen.“ Das Verfassungsgericht prüfte zudem die regionalen Regelungen für Abriss und Wiederaufbau in homogenen Zonen A oder solchen von besonderem historischem und landschaftlichem Wert. Auch die diesbezüglichen Fragen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

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