In Sassari werden im Jahr 2025 voraussichtlich 80 Fahrzeuge verlassen werden. Diese Zahl wurde von der örtlichen Polizei bekannt gegeben, die in diesem Zusammenhang einige Änderungen aufgrund des Gesetzes 14/2026 ankündigte, das am 20. Februar in Kraft trat. „Das neue Gesetz“, erklärt das örtliche Polizeipräsidium, „ermöglicht die Aufhebung bestehender behördlicher Beschlagnahmungen und verpflichtet die Behörde, die Unbrauchbarkeit des gefundenen oder nicht abgeholten Fahrzeugs zu bescheinigen und dies dem Eigentümer innerhalb von sieben Tagen per zertifizierter E-Mail oder auf anderem geeignetem Wege mitzuteilen. Der Eigentümer hat 60 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Geht kein Einspruch ein, wird das Fahrzeug entfernt, verschrottet und aus dem Fahrzeugregister (PRA) gelöscht.“

Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Umgang mit verlassenen Fahrzeugen zu vereinfachen und so Straßen und Parkplätze von solchen Autos zu befreien. Das Gesetz ändert die Regelungen für Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer, die der behördlichen Beschlagnahme unterliegen (eine Maßnahme, bei der bewegliche Sachen wie Kraftfahrzeuge beschlagnahmt werden, um unbezahlte Schulden, beispielsweise Steuern oder Bußgelder, einzutreiben).

Die Reform beseitigt somit die Beschlagnahme als Hindernis für die Abmeldung von der PRA, führt neue Verfahren zur Zertifizierung der Betriebsunfähigkeit des Fahrzeugs ein und definiert die Zuständigkeiten und Fristen der lokalen Behörden neu.

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