Das TAR von Sardinien hat mit einer Verordnung die Ablehnung der Einschulung eines Kindes in eine Privatschule in Sassari aufgehoben . Die Maßnahme wurde als Reaktion auf einen Einspruch der Eltern des Kindes (eines minderjährigen Kindes mit Behinderungen) ergriffen, die durch den Rechtsanwalt Sergio Deiana vertreten wurden. Verwaltungsrichter haben festgestellt, dass eine Privatschule den Antrag auf Einschulung eines Kindes, insbesondere eines Kindes mit einer Behinderung, nicht mit dem Argument der Nichtverfügbarkeit von Plätzen und unter Anwendung des chronologischen Kriteriums (Reihenfolge der Antragseinreichung) ablehnen kann .

Der TAR (Präsident Marco Buricelli) hat daher die Ablehnung aufgehoben, die die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule für das Schuljahr 2025-2026 blockierte. Das sechsjährige Kind besuchte bereits den Kindergarten desselben Instituts und absolvierte ebenfalls einen therapeutischen Weg . Auch der Landesbeauftragte für Kinder und Jugendliche interessierte sich für den Fall.

Das TAR hat den Anträgen des Rechtsanwalts Sergio Deiana stattgegeben. Die Richter schrieben, dass der Zustand des Kindes „die Ergreifung aller relevanten Initiativen erfordert, um, soweit möglich, die Fortsetzung des schulischen Weges in der betreffenden Einrichtung zu gewährleisten und auch die Fortsetzung der begonnenen pädagogischen und therapeutischen Wege zu erleichtern“.

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