In Caniga, einer Stadt in Sassari, wächst die Besorgnis über den angeblichen Bau einer Intensiv-Schweinefarm mit 2.000 Tieren an der Strada Vicinale Caniga-San Giorgio. Als Reaktion auf die Bedenken der Anwohner hat Stadtrat Giovanni Azzena von Forza Italia eine Anfrage an den Bürgermeister und den Stadtrat gestellt. Azzena berichtet, dass die Anlage in einem dicht besiedelten Gebiet errichtet würde und mehrere potenzielle Probleme angegangen werden müssten, darunter Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung sowie, wie er hinzufügt, ein mutmaßliches Gesundheitsrisiko.

„Die Emission von Bioaerosolen und Staub“, so heißt es in dem Dokument, „kann Krankheitserreger, insbesondere antibiotikaresistente Bakterien, enthalten und stellt ein potenzielles Risiko für die öffentliche Gesundheit dar, das von den zuständigen Gesundheitsbehörden bewertet werden muss.“ Dies müsse auch im Hinblick auf die Wasserressourcen überwacht werden, denn, so der Stadtrat, „die hohe Nährstoffbelastung im Abwasser des Agronomic Use Plan (PUA) birgt die Gefahr einer Grundwasserverschmutzung durch Nitrate und Phosphate, sodass eine strenge Überwachung der Einhaltung der Gewässerschutzanforderungen unabdingbar ist.“

Schließlich, so fährt er fort, müssten die potenziellen städtebaulichen Auswirkungen auf das Gebiet und seine Wertminderung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Stadtrat den Bürgermeister und seine Exekutive, ob der Antrag beim SUAP-Büro eingereicht und/oder das AIA-Verfahren (Integrierte Umweltgenehmigung) für die Anlage eingeleitet wurde und wie der Stand der Stellungnahme der Gemeinde zur städtebaulichen Konformität in Bezug auf die technischen Umsetzungsstandards (NTA) des aktuellen PUC (Öffentliches Planungsschema) ist.

Falls das Projekt bereits begonnen hat, stellt sich die Frage, ob die Gemeinde ihre Stellungnahme bereits auf der Dienstleistungskonferenz geäußert hat. Falls ja, müssen „das Ergebnis und die Umweltanforderungen, die zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken für den Sektor gestellt werden, präzisiert werden“. Eine weitere erwartete Stellungnahme ist die der lokalen Gesundheitsbehörde (ASL), um „die strikte Einhaltung von Mindestabständen und olfaktorischen Akzeptanzwerten unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der vom Antragsteller vorgelegten Geruchsausbreitungsmodellierung“ sicherzustellen. Die letzten beiden angesprochenen Punkte sind, ob eine Gesundheitsverträglichkeitsprüfung für die potenzielle Anlage durchgeführt wird und „ob der Agronomische Nutzungsplan (PUA) in Bezug auf die Tragfähigkeit der umgebenden Böden validiert wurde und welche Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle des Grundwassers zur Verhinderung von Nitratkontaminationen im Einklang mit den Wasserschutzverpflichtungen umgesetzt wurden“.

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