Sassari: Der Stadtrat stellt über eine halbe Million Euro für das Neujahrskonzert bereit.
Eine Budgetänderung, um die Exklusivrechte an dem Künstler zu sichern, der an Silvester auftritt.Max Pezzali, Star der letzten Silvesterfeier in Sassari (Ansa)
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Der „weltbekannte Star“, der Silvester in Sassari auftreten soll, soll umgehend verhindert werden. Mit diesem Ziel verabschiedete der Stadtrat gestern das Strategiepapier für den Bereich Kultur, Tourismus und Großveranstaltungen, das, wie es in der Maßnahme heißt, „die exklusive Agentur des ausgewählten Künstlers bestimmen und beauftragen wird, um die Silvesterveranstaltung 2027 zu gewährleisten“.
Die Veranstaltung soll, wie schon die letzte Ausgabe mit Max Pezzali, auf der Piazzale Segni oder einem anderen geeigneten Ort stattfinden, der Platz für ein großes Publikum bietet, das von der Veranstaltung angezogen wird.
Die Buchung des Künstlers ist der unmittelbarste notwendige Schritt und beinhaltet die Unterzeichnung eines Vertrags im Wert von fast 564.000 €, um zu verhindern, dass die Gelegenheit verstreicht und die Kosten bis zu den Feiertagen steigen.
Die technische Stellungnahme des Sektors Finanz- und Steuerpolitik besagt, dass die Deckung „durch die Verwendung von RAS-Mitteln, die an die Gemeinde Sassari für die vollständige Erfassung der Ausgaben für die Organisation des „Silvester-Veranstaltungsprogramms 2024“ in Höhe von 213.497,53 € überwiesen wurden, und die vorübergehende Verwendung eines Teils der für Engie-Anpassungen vorgesehenen Mittel in Höhe von 350.142,54 €, deren Einbringlichkeit am Jahresende festgestellt wird“, gewährleistet ist.
Der enge Zeitplan erfordert zudem die Genehmigung der Budgetänderung, die von der Exekutive ratifiziert und anschließend vom Rat bestätigt werden muss. Die verbleibenden Ausgaben, von Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu verschiedenen Dienstleistungen, werden konservativ auf rund 1 Million Euro geschätzt und sollen, wie berichtet wird, „im Rahmen der Planung der Mittel aus der Aufstockung des Einheitlichen Fonds durch Gesetzesentwurf 203/A, der vom Regionalrat am 12. August 2026 verabschiedet wurde, zugewiesen werden.“ Dieser Entwurf sieht eine Ausgabenerhöhung für 2026 sowie eine Reihe von Maßnahmen mit spezifischen Auflagen vor, wie beispielsweise „die Gewährung von Zuschüssen an Gemeinden zur Organisation des Programms ‚Silvesterveranstaltungen 2026‘, für das ein Antrag auf Teilnahme an der entsprechenden regionalen Ausschreibung eingereicht werden muss.“
