Sassari, Conforama-Kassiererin nach Entlassung wieder eingestellt: „Sie hat diese 50 Euro nicht gestohlen“
Der Frau wurde vorgeworfen, einen Beleg über einen Verkauf unterschlagen zu haben. Für den Richter war das andersDer Hof von Sassari (Foto Floris)
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Weder Dieb noch illoyal. In Sassari stellt ein Arbeitsrichter einen Mitarbeiter des örtlichen Conforama-Büros wieder ein, der vor fast einem Jahr von dem Unternehmen „aus berechtigtem Grund“ entlassen worden war. Und sie bestreitet die Anschuldigungen, die auf einen Vorfall im vergangenen März zurückgehen, als ein Mitarbeiter nach Angaben der lokalen Verantwortlichen der Kette den Kassenbon für einen Verkauf versteckte, 50 Euro stahl und dann denselben Kassenbon annullierte, um den Kauf zu verheimlichen.
Angebliche Manöver, die auf die Aneignung des Geldes abzielten und „aufgedeckt“ wurden, als sich herausstellte, dass ein Artikel nicht zurückgegeben, sondern gekauft worden war. Um das Rätsel zu lösen , hatte sich der Filialleiter auf die Aufnahmen einer Videoüberwachung verlassen und die verdächtige Szene überprüft . Diese Beobachtung hatte zu einer Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei und zur Entlassung der Frau geführt, die zwanzig Jahre lang als Kassiererin gearbeitet hatte und ebenfalls in der Gewerkschaft tätig war.
Da ihre Worte zu ihrer Verteidigung ungehört verhallt waren, wandte sie sich für die Berufung an den Anwalt Pantaleo Cambedda und die Provinzsekretärin des tertiären Sektors der Ugl, Giada Sechi. Der Fall wurde vor wenigen Tagen mit dem Urteil von Richter Matteo Girolametti abgeschlossen, der die Entscheidung von Conforama aufhob und feststellte, dass das Video, das den endgültigen Beweis für den Diebstahl hätte liefern sollen, den Mitarbeiter tatsächlich vollständig entlastete.
Denn man sieht, dass die Frau keinen Geldschein, sondern einen schweren Gegenstand nimmt , und auch, dass der Kassenbon nicht verschwindet, sondern auf der Arbeitsfläche der Kassiererin liegen bleibt. Abschließend betonte der Haftrichter, dass auch die Dokumentenprüfung keine Rechtswidrigkeiten ergeben habe. Aus diesen Gründen ordnete der Richter die sofortige Wiedereinstellung am Arbeitsplatz, die Erstattung der Prozesskosten und die Zahlung des Lohns und der Zulagen ab dem Tag der Entlassung an.