Gewinne aus Online-Glücksspielen in Höhe von 50.000 Euro wurden nie gemeldet, da sie nie eingegangen sind.

Dies ist das Unglück eines 40-Jährigen aus Sassari, dem vorgeworfen wird, bei der Beantragung des Staatsbürgerschaftseinkommens das hypothetische Einkommen aus den Jahren 2017-2018 und die Vermögensveränderungen zwischen 2019 und 2020 nicht angegeben zu haben.

Doch heute wurde sie vor dem Gericht in Sassari im abgekürzten Verfahren von Richterin Caterina Serra wegen „der Dürftigkeit des Sachverhalts“ freigesprochen, nachdem der Staatsanwalt Andrea Giganti ihre Verurteilung beantragt hatte, wenn auch innerhalb der gesetzlich festgelegten Mindestgrenzen.

Die Anschuldigung der Frau stützte sich auf die gefundenen und nur theoretisch online gewonnenen Beträge in erheblicher Höhe, insbesondere im Zeitraum 2019–2020.

Wie die Verteidigerin Laura Canu im Prozess darlegte, gelangten diese Beträge jedoch nie auf das Girokonto der Dame. Und das aus dem einfachsten Grund: Einmal gewonnen, wurden sie so stark in das Spiel reinvestiert, dass am Ende das Verhältnis zwischen Geben und Nehmen bei Null lag. Generell besteht weiterhin das Problem, dass nicht alle Bürger darüber informiert sind, dass die an das CAF für die Fördermaßnahme zu übermittelnden Informationen auch das Kapitel über die Gewinne aus Glücksspielen umfassen.

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