Kürzlich verkündeten die Präsidentin der Region Sardinien und kommissarische Gesundheitsrätin, Alessandra Todde, gemeinsam mit dem Generaldirektor des Gesundheitsministeriums, Thomas Schael (seit Februar letzten Jahres im Amt), auf einer Pressekonferenz, dass Sardinien die Ziele der Mission 6 des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans, die sich auf die kommunale Gesundheitsversorgung konzentriert, übertroffen hat. Konkret bedeutet dies den Bau von 59 Gemeindepflegeheimen und 17 Gemeindekrankenhäusern. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, da das sardische Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren vor erheblichen Herausforderungen stand, insbesondere langen Wartezeiten und einem Mangel an medizinischem Personal. Dies führte dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger, sofern es ihre finanziellen Mittel zuließen, private Gesundheitsleistungen in Anspruch nahmen oder, wie es scheint, ganz auf eine Behandlung verzichteten. Es werden voraussichtlich noch viele weitere Maßnahmen erforderlich sein, und das System befindet sich in einem tiefgreifenden und fortlaufenden Umstrukturierungsprozess. Dies gilt insbesondere, da Sardinien, anders als Sizilien, sein regionales Gesundheitssystem vollständig selbst finanziert. Das sardische Verfassungsgericht bestätigte 2024 mit Urteil Nr. 141 die Verfassungsmäßigkeit von Artikel 56 des sardischen Regionalgesetzes Nr. 9 von 2023 und Artikel 5 Absatz 1 des sardischen Regionalgesetzes Nr. 21 von 2023. Mit diesen Gesetzen hatte die Autonome Region Sardinien eine Erhöhung der Ausgaben für Gesundheitsleistungen genehmigt, die über die in der nationalen Gesetzgebung festgelegten Grenzen hinausging, um ein Mindestmaß an Versorgung zu gewährleisten und Wartezeiten zu verkürzen. Dies liegt daran, dass die in der staatlichen Gesetzgebung festgelegten Beschränkungen der öffentlichen Finanzen für die Autonome Region Sardinien, die ihr regionales Gesundheitssystem vollständig selbst finanziert, im Wesentlichen nicht gelten. Folglich bleibt die vollständige Finanzierung des regionalen Gesundheitssystems Aufgabe des sardischen Haushalts, und der Staat kann daher nicht durch Finanzkoordinierungsregeln eingreifen, die die regionale Verantwortung für die Verteilung der Gesundheitsausgaben beeinträchtigen.

Das genannte Urteil ist nicht nur für Sardinien von unbestreitbarer Bedeutung, sondern auch in einem viel breiteren Kontext relevant und berührt eine der aktuellsten politischen Debatten: die Finanzierung des nationalen Gesundheitsdienstes, die von vielen als unzureichend angesehen wird, und die Auswirkungen der sogenannten „Regionalisierung“, die durch die mögliche Umsetzung der in Artikel 116 der Verfassung vorgesehenen differenzierten Autonomie weiter untergraben werden könnte. Gesundheit ist ein Grundgut, und der Zugang aller zu den entsprechenden Leistungen sowie deren Qualität spiegeln seit jeher die Qualität der Verwaltung des Gesundheitssystems wider. Das bedeutet, dass die jüngste Reorganisation des sardischen Krankenhausnetzes mit dem Erreichen der geplanten Ziele zwar ein Meilenstein von höchster Wichtigkeit ist, aber auch als Ansporn dienen muss, die Reorganisation des regionalen Gesundheitsnetzes, insbesondere der Notfallversorgung, fortzusetzen, um einen gleichberechtigten und zeitnahen Zugang für alle zu gewährleisten und dabei die Morphologie der Region und die tatsächliche Bevölkerungsverteilung zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist die Rolle des „Hausarztes“ von grundlegender Bedeutung und sollte angesichts der abgeschotteten Natur der Region und der geografischen Isolation bestimmter Gemeinden, die weniger dicht besiedelt und zudem schlecht angebunden sind, mehr Wertschätzung und Förderung erfahren.

Giuseppina Di Salvatore – Rechtsanwältin, Nuoro

© Riproduzione riservata