Der Ministerrat hat beschlossen, das Gesetz Nr. 26 der Region Sardinien vom 18. September 2025 über „Verfahren und Fristen für die regionale Gesundheitsversorgung bei ärztlich assistiertem Suizid“ anzufechten.

Die Entscheidung, so eine Erklärung des Palazzo Chigi, „beruht darauf, dass das Gesetz in seiner Gesamtheit vollständig außerhalb der regionalen Gerichtsbarkeit liegt, die gesetzlichen Befugnisse überschreitet und die ausschließliche Zuständigkeit des Staates für das Zivil- und Strafrecht sowie die Festlegung wesentlicher Leistungsniveaus in Bezug auf bürgerliche und soziale Rechte sowie die Aufteilung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen untergräbt und damit gegen Artikel 117 Absatz 2 Buchstaben l) und m) und Absatz 3 der Verfassung verstößt.“

(Unioneonline)

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