Gesundheitsgutscheine für Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Die Maßnahme wurde heute vom sardischen Regionalrat auf Vorschlag von Stadtrat Desirè Manca im Einvernehmen mit Stadtrat Bartolazzi eingeführt.

Ziel der Maßnahme ist es, das Phänomen der sogenannten Gesundheitsarmut zu bekämpfen, die sich im Verzicht auf Behandlungen niederschlägt, die sowohl mit übermäßig langen Wartezeiten als auch mit hohen Kosten für Dienstleistungen einhergehen.

In dieser Versuchsphase richtet sich die Maßnahme an Personen aus Familien mit einem ISEE von höchstens 10.000 Euro.

„Diese Maßnahme – so die Region – muss unbedingt mit den auf nationaler Ebene vorgesehenen Regeln für Einkommensbefreiungen in Einklang gebracht werden. Die Gesundheitsgutscheine sind nämlich für arme Patienten bestimmt, die, da die Wartezeiten nicht mit dem in der ärztlichen Verordnung vorgesehenen Zeitrahmen übereinstimmen, nicht in der Lage sind, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, und die aufgrund der Zahlungsschwierigkeiten nicht in der Lage sind, sie sind nicht in der Lage, die Leistung durch Bezahlung des Tickets oder, im schlimmsten Fall, durch Bezahlung zu erhalten.“

Wenn der Nutzer eine Erstattung von der örtlichen Gesundheitsbehörde erhält, hat er grundsätzlich keinen Zugriff auf Gesundheitsgutscheine. Und umgekehrt: Wenn Sie auf Gesundheitsgutscheine zugreifen, können Sie von der Erstattung durch das örtliche Gesundheitsamt nicht profitieren.

(Uniononline)

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