San Gavino, Lizenzentzug nach "arroganten Tönen" in der Kaserne, Tar lehnt Motorisierung ab
Autofahrer war allein in einem Kreisverkehr gelandet, er musste sich einer Kontrolle unterziehen, weil er nicht sicher war, „psycho-physisch tauglich“ zu sein, um weiterzufahrenPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Der Gebrauch von "eindringlichen und arroganten" Tönen gegenüber den Carabinieri, "an sich verwerflich", kann kein Grund für den Entzug und die Überprüfung der Lizenz sein. Es beweist nicht, dass der Autofahrer nicht mehr die „psycho-physische Fitness“ besitzt, um fahren zu können.
Dies wurde von der Tar von Sardinien festgestellt, die die Entscheidung der Zivilmotorisierung von Cagliari gegen einen Mann ablehnte, der Ende März 2020 in den Kreisverkehr zwischen der Staatsstraße 197 und der Provinzstraße 61 vor den Toren von San Gavino gestürzt war .
Er hatte alles alleine geschafft, es gab keine Verletzten oder andere beteiligte Fahrzeuge. Die Ermittlungen seien von der Polizei durchgeführt worden, die ein Bußgeld verhängt habe, weil die „Geschwindigkeit“ nicht ausreichend gedämpft worden sei. Ein Abschleppwagen wurde gerufen, um das Auto abzutransportieren.
Es schien so zu enden. Stattdessen stellte der Autofahrer fest, dass ihm keine Unterlagen zurückgegeben worden waren. Also ging er am nächsten Tag zur Polizeiwache.
Das Militär, so heißt es in dem Urteil, „beschloss auch in Bezug auf das Verhalten bei dieser Gelegenheit („er forderte mit Nachdruck und Arroganz die Rückgabe des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung …“), einen Bericht an die Zivilbehörde zu senden Motorisierung von Cagliari gemäß Artikel 119 und 128 der Straßenverkehrsordnung, die das Fortbestehen der "körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Eignung zum Besitz eines Führerscheins" in Frage stellt.
Die Ämter des Verkehrsministeriums, die eine ungewöhnliche "Blitzgeschwindigkeit" und die Definition der Verwaltungsrichter nachweisten, hatten die Überprüfung des Führerscheins in wenigen Tagen durchgesetzt.
Eine vom Autofahrer angefochtene Entscheidung. Wer als Sieger hervorgegangen ist. Der Tar stellte fest, dass das Ausmaß des Unfalls eine so schwere Maßnahme nicht rechtfertigte. Darüber hinaus „enthielt das im Polizeibericht beschriebene Verhalten keine Elemente, die den Erlass einer dringenden Maßnahme erfordern würden“. Und die Verhängung der Lizenzprüfung erfolgte zügig und widerspruchsfrei. Stattdessen musste es sein. Motorisierung vom Tar abgelehnt.
(Unioneonline/E.Fr.)