Die Kosten für Flugtickets für Verbindungen zwischen Sardinien und Ländern der Europäischen Union werden für alle Einwohner um 25 % reduziert. Dies wurde vom Regionalrat beschlossen, der die Sozialhilferegelung, die zuvor den unter 26-Jährigen und über 65-Jährigen vorbehalten war, auf die gesamte sardische Bevölkerung ausdehnte. Routen in territorialer Kontinuität sind ausgeschlossen und der Beitrag kann beantragt werden, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind, etwa 5 Millionen für 2024.

Die Maßnahme trägt den Namen „Sozialhilfe für den Luftverkehr“ und dient auch dazu, die Inanspruchnahme von Leistungen zu erhöhen, die nach Aussage der Verkehrslandesrätin Barbara Manca „derzeit tatsächlich unter den ursprünglichen Prognosen“ lagen Es liegen Anträge in Höhe von rund 50.000 Euro vor.“

DIE VERFÜGBAREN RESSOURCEN

Die verfügbaren Mittel belaufen sich für das Jahr 2023 auf rund 6.500.000 Euro und ab 2024 auf 4.965.406 Euro. Der Beitrag ist bis zur Erschöpfung der verfügbaren finanziellen Mittel förderfähig.

DIE MASSNAHME

Die Maßnahme besteht aus einem Beitrag zum Preis des Flugtickets, einschließlich aller Steuern und Kosten, die die Fluggesellschaft dem Nutzer in Rechnung stellt (Leistungen wie zusätzliches Gepäck, Priority Boarding usw. sind inbegriffen) auf den Verbindungsstrecken zwischen Sardinien und Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum gelegen: Österreich, Belgien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Länder Niederlande und Polen. Ausgenommen sind lediglich Strecken mit territorialer Kontinuität.

DAS PUBLIKUM DER BEGÜNSTIGTEN

Das Hauptelement des neuen Vorschlags ist die Ausweitung der Maßnahme auf alle auf Sardinien ansässigen Bürger, unabhängig von der Altersgruppe. Bisher konnten Beiträge nur von Jugendlichen bis 26 Jahren und von Personen über 65 Jahren beantragt werden. Die Erweiterung des Publikums gilt auch rückwirkend, d werden mit der neuen Methode nur für Flüge ab dem 01.07.2024 berechnet.

WIE DER BEITRAG BERECHNET WIRD

Für Flüge, die vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 genutzt werden, beträgt der Beitrag 25 % des Ticketpreises je Strecke und pro Nutzer bis maximal 125 Euro bei einem Ticketpreis von 500 Euro. Wie in der Vorgängerversion beginnt der Beitrag auf Flügen ab einem Flugpreis von 100 Euro aufwärts.

Für Flüge bis 30.6.2024 gilt das bisherige System: Bei Flugpreisen zwischen 100 und 125 Euro wurde mit einem Beitrag von 25 Euro gerechnet, zwischen 125,01 Euro und 175 Euro stieg der Beitrag auf 50 Euro. Ab 175,01 Euro wurde eine Erstattung von 75 Euro ausgelöst, der Höchstbeitragsschwelle nach dem bisherigen System. Wie Sie sehen, liegt der maximale Beitrag somit zwischen 75 und 125 Euro pro Strecke.

VERBINDUNGEN MIT DEM FLUGHAFEN

Auch Verbindungen, die über einen Zwischenstopp zwischen einem Flughafen auf Sardinien und einem Zielort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen, gelten für die Zwecke der Sozialhilfe für den Luftverkehr als anspruchsberechtigt. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Zwischenstopp auf einem der Flughäfen Rom-Fiumicino oder Mailand-Linate erfolgt, deren Flüge von/nach Sardinien derzeit im Rahmen der territorialen Kontinuität im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durchgeführt werden. Für die Zulässigkeit der entsprechenden Anträge ist es erforderlich, dass die Strecke als Einzelfahrkarte erworben wird. Allerdings sind Fälle, in denen der Nutzer zwei unterschiedliche Buchungen vorgenommen hat, nicht zulässig, auch wenn der Zwischenflughafen für Ankunft/Abflug von/zu den sardischen Flughäfen derselbe ist: z.B. Flug 1 Alghero-Mailand-Linate und Flug 2 Mailand-Linate-Kopenhagen, bezogen auf zwei separate Buchungen.

SONDERFÄLLE

Kombiticket für mehrere Personen. Lässt sich der Betrag des einzelnen Anspruchsberechtigten nicht eindeutig aus den Flugdokumenten, den vom Nutzer vorliegenden und/oder in jedem Fall von der betreffenden Fluggesellschaft angeforderten Informationen ableiten, ist eine Berücksichtigung bei der Berechnung der entstandenen Ausgaben möglich Die Gesamtkosten werden für den einzelnen Benutzer deklariert und zu gleichen Teilen auf die Reisenden aufgeteilt.

Tickets, auch Sammeltickets (für mehrere Personen und/oder Strecken), die bei Vermittlern/Reisebüros gekauft werden. Die Möglichkeit der Anerkennung des Beitrags ist auch bei Tickets, einschließlich Sammeltickets (für mehrere Personen und/oder Strecken), die über die Online-Verkaufskanäle von Reisebüros erworben wurden, zulässig, sofern sie abzüglich der Service-/Agenturkosten enthalten sind. Sie müssen deutlich aus der Rechnung oder einer gleichwertigen Dokumentation hervorgehen, die beim Ausfüllen des Antrags vorgelegt wird.

Tickets, auch Sammelkarten, die von Sportverbänden, Bildungseinrichtungen und anderen ähnlichen Einrichtungen erworben werden. Die Möglichkeit der Anerkennung des Beitrags ist auch bei Sammelkarten (für mehrere Personen und/oder Strecken) zulässig, die von Sportvereinen, Bildungseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen erworben wurden. Der Antrag kann vom Anspruchsberechtigten selbst oder unter Beifügung des zu diesem Zweck von der regionalen Verkehrsbehörde erstellten Selbstauskunftsformulars gestellt werden.

ZEITEN UND ART DER EINREICHUNG VON ANWENDUNGEN

Beitragsanträge für Flüge, die während des gesamten Versuchszeitraums zwischen dem 14.12.2023 und dem 31.12.2024 durchgeführt wurden, können bis zum 31.03.2025 eingereicht werden, also ohne zeitliche Beschränkung, die sich nach dem Datum der Durchführung des Fluges richtet. Der Rückerstattungsantrag muss über die auf regionaler Ebene einzigartige IT-Plattform „SardegnaTrasporti“ eingereicht werden, die seit März letzten Jahres online unter folgendem Link verfügbar ist: https://sardegnatrasporti.regione.sardegna.it/ .

DIE ROLLE DER LOKALEN BEHÖRDEN

Die Gemeinden bzw. die mit ihnen verbundenen Verwaltungen (z. B. Gemeindeverbände oder Plus) sind für die Prüfung der Anträge der Bewohner ihres Gebiets sowie für die Auszahlung der Beiträge an die Berechtigten und die Berichterstattung an das Regionalverkehrsamt verantwortlich. Um die finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen, die im ersten Versuchszeitraum aufgetreten sind (es waren nur zwei Vorauszahlungen und ein Restbetrag vorgesehen), ermöglicht die mit der aktuellen DGR vorgenommene Änderung die Verteilung einer ersten erheblichen Vorauszahlung in Höhe von 60 % der gesamten verfügbaren Mittel auf die Kommunale Behörden auf Basis der Wohnbevölkerung per 31.12.2023.

(Uniononline)

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