Oristano: Mann sperrt Ex-Frau ins Haus und vergewaltigt sie: 38-jährige Frau muss sich dem Urteil stellen
Es wurde ein Verbot ausgesprochen, sich dem Gebiet mit einer elektronischen Fußfessel zu nähern. Dem Mann wird außerdem Entführung und Körperverletzung vorgeworfen.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Eine kurze Zeit des Zusammenlebens , geprägt von Schlägen, Drogen und Missbrauch . Eine dramatische Geschichte, die etwa drei Monate andauerte und vor Gericht endete, nachdem die junge Frau , Opfer von Gewalt, die Kraft fand, sich zu befreien und ihren Ex-Partner, einen 38-jährigen Mann aus einer Stadt im Hinterland, anzuzeigen .
Dem Mann, der von Rechtsanwalt Paolo Firinu vertreten wird, wurde das Tragen einer elektronischen Fußfessel untersagt . Er wird am kommenden Dienstag zu einer Vorverhandlung vor Gericht erscheinen. Ihm werden Misshandlung, sexuelle Nötigung, Entführung und Körperverletzung vorgeworfen .
Wie das Opfer den Ermittlern mitteilte, begann die Beziehung im vergangenen Mai . Nach einer Phase relativer Ruhe begannen bald Probleme, die auf den Alkohol- und Drogenmissbrauch beider Männer zurückzuführen waren. Es kam immer häufiger zu Auseinandersetzungen, die oft in Schlägereien, Beleidigungen und körperlicher Misshandlung gipfelten. Mehrfach soll der 38-Jährige seine Lebensgefährtin zum Drogenkonsum gezwungen und sie mit Tritten gegen die Beine angegriffen haben . Ein anderes Mal packte er sie so heftig am Hals , dass sie in die Notaufnahme kam und beschloss, die Beziehung zu beenden.
Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich Anfang August, als die junge Frau zum Haus ihres Partners zurückkehrte, um einige Habseligkeiten zu holen. Er sperrte sie ein, nahm ihr ihr Telefon (um sie daran zu hindern, Hilfe zu rufen) und vergewaltigte sie . Erst am nächsten Morgen ließ er sie frei, und sie fand die Kraft, den Vorfall zu melden.
Nach Ermittlungen der Flying Squad unter der Leitung des stellvertretenden Polizeipräsidenten Samuele Cabizzosu ordnete Richter Marco Mascia eine einstweilige Verfügung an.