Auf Sardinien der erste italienische Fall einer einvernehmlichen Trennung zwischen zwei Frauen, die durch eine Lebenspartnerschaft verbunden sind.

Die Einigung zwischen den Parteien, die in einer Gemeinde in der Gegend von Olbia wohnen, kam ohne Gerichtsverhandlung, sondern durch „unterstützte Verhandlungen“ zustande: Die beiden Frauen einigten sich auf die Modalitäten der Trennung und auch auf das Sorgerecht für einen minderjährigen Sohn , um die Bedingungen dann der Procura di Tempio vorzulegen, die lediglich ihre Genehmigung erteilte.

Wie bereits erwähnt, betrifft die Vereinbarung auch das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind: Das Kind wird in erster Linie bei der nicht leiblichen Mutter sein, kann aber auch bei der leiblichen Mutter sein. Eine Entscheidung, die durch das Engagement der beiden Frauen motiviert ist und daher „das Wohlergehen und das Glück des Kindes an erste Stelle setzt“.

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