Mit einer einstweiligen Verfügung und einem Messer in der Tasche versucht er, die Tür seiner Ex-Freundin aufzubrechen: Sie sitzt im Gefängnis.
Ein 58-jähriger Mann kehrt nach Erhalt der Benachrichtigung über die Ausweisungsverfügung zum Haus seines Opfers zurück: Er befindet sich nun im Gefängnis in Uta.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Er versuchte, die Tür zum Haus seiner Ex-Partnerin aufzubrechen. Er hatte ein Springmesser bei sich. Nur wenige Stunden zuvor war ihm ein Kontaktverbot zu der Frau erteilt worden. Aus diesem Grund sitzt nun ein 58-jähriger Mann aus San Gavino im Gefängnis in Uta: Schlimmeres konnte dank des Eingreifens der Carabinieri verhindert werden.
Alles begann gestern Nachmittag: Dem Mann wurde eine einstweilige Verfügung zugestellt, die ihn verpflichtete, das Familienhaus zu verlassen und sich seiner Ex-Partnerin nicht zu nähern. Die gerichtliche Anordnung verpflichtete ihn, das Haus zu verlassen und einen Mindestabstand von einem Kilometer zum Opfer einzuhalten. Die Überwachung erfolgte mittels einer elektronischen Fußfessel.
Doch am Abend kehrte der 58-Jährige zum Haus der Frau zurück und versuchte gewaltsam, die Haustür einzutreten. Der rechtzeitige Notruf veranlasste die örtliche Polizei, unterstützt von ihren Kollegen aus Guspini und der mobilen Funkeinheit der Firma Villacidro, zum sofortigen Eingreifen.
Den Carabinieri gelang es, den gewalttätigen Mann zu überwältigen, bevor die Situation weiter eskalieren konnte. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde festgestellt, dass er auch ein Springmesser bei sich trug. Er wurde daraufhin festgenommen und in eine Zelle gebracht.
Heute Morgen erließ der zuständige Richter für Voruntersuchungen eine Anordnung zur Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen. Das Militär setzte daraufhin die neue Anordnung um, die die Inhaftierung des Mannes anordnete. Nach Abschluss der formalen Verfahren wurde der 58-Jährige in Untersuchungshaft genommen.
(Unioneonline/E.Fr.)
