Hausverweisung und Verbot, sich den Orten zu nähern, die die Ex-Freundin gewöhnlich aufsucht, für einen 43-Jährigen aus Maracalagonis.

Die Bestimmung auf Anordnung des GIP am Gericht von Cagliari und für das Verbrechen der Misshandlung in der Familie.

Auch der Mann wird mit elektronischen Geräten überwacht: Bei Annäherung an den Ex-Partner könnten weitere Vorsichtsmaßnahmen ausgelöst werden, die vom Hausarrest bis zur Beschränkung im Gefängnis reichen.

Die Carabinieri werden über das weitere Verhalten des Mannes wachen, damit jede Belästigung der jungen Frau ein Ende haben kann.

(Unioneonline / vl)

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