Der in Planargia ankommende apulische Schlamm wird nicht beschlagnahmt. Der vielbeachtete Fall wurde heute vor Gericht abgeschlossen: Die Verjährungsfrist ist abgelaufen, urteilte Richterin Chiara Lai.

Leonardo Galleri, Minderheitsaktionär und gesetzlicher Vertreter von Geco (dem Betreiber der Klärschlammbehandlungsanlage), stand wegen ungenehmigter Abfallentsorgung vor Gericht. Er wurde von Danilo Mattana vertreten. Ebenfalls im Gerichtssaal anwesend waren die Anwälte Laura Onida und Alessandro Gamberini, die das Bürgerkomitee und Umweltverbände vertraten.

Die Ermittlungen begannen 2021 nach zahlreichen Beschwerden von Anwohnern aus Magomadas, Tresnuraghes, Flussio und Tinnura, die sich über den Gestank beschwerten und um mögliche Umweltverschmutzung besorgt waren. Nach einer Untersuchung durch die Forstbehörde wurde die Anlage daraufhin versiegelt (eine Anordnung, die später teilweise aufgehoben wurde). Staatsanwalt Marco De Crescenzo beanstandet die ungenehmigte Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen sowie die Freisetzung gesundheitsschädlicher Dämpfe und Gerüche und hatte in der vorherigen Anhörung die Beschlagnahme des Materials beantragt (ein Antrag, der auch von den Nebenklägern unterstützt wurde). Geco hat stets beteuert, über alle erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen zu verfügen.

Der Richter hielt eine Beschlagnahme für unangebracht, da es sich bei dem Abfall nicht um gefährlichen Abfall, sondern lediglich um Abfall handele, und das Unternehmen diesen entsorgen solle.

„Dieses Urteil überrascht uns nicht“, kommentierte Franco Sechi, Sprecher des Ausschusses. „Wir nehmen es zur Kenntnis und warten auf die Begründung. Wir hoffen, dass diese Art von Aktivitäten nicht wieder aufgenommen wird, und wir werden sie selbstverständlich weiterhin beobachten.“

© Riproduzione riservata