Um Touristen und Anwohnern während der Sommersaison Ruhe und Erholung zu gewährleisten, sollen Baustellen und Baulärm verboten sein. Zu diesem Zweck hat der Bürgermeister von Villasimius eine Verordnung unterzeichnet, die die einzuhaltenden Ruhezeiten bis Ende August regelt.

Die seit dem 20. Juni geltende Maßnahme trägt der „vorwiegend touristischen Ausrichtung der Gemeinde Rechnung, die in den Sommermonaten einen deutlichen Besucheransturm verzeichnet und es daher notwendig macht, den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden und ihnen einen möglichst ruhigen Aufenthalt zu gewährleisten .“ Konkret gilt vom 20. Juni bis zum 31. Juli, dass berufliche Tätigkeiten oder lärmintensive Arbeiten zwischen 14:00 und 16:00 Uhr sowie zwischen 20:00 und 9:00 Uhr des Folgetages nicht ausgeführt werden dürfen.

Die Einschränkungen werden im August nochmals verschärft , dann gilt ein vollständiges Verbot ohne Unterscheidung zwischen Wochentagen und Feiertagen. Lediglich lärmarme Arbeiten wie manuelle Nachbearbeitung, Streichen, Reinigen und ähnliche Tätigkeiten sind an Wochentagen erlaubt. Ausgenommen von der Verordnung sind Grünflächenpflegearbeiten, die zwischen 9:00 und 14:00 Uhr sowie zwischen 16:00 und 20:00 Uhr durchgeführt werden dürfen.

Doch was genau versteht man unter „lärmintensiven Tätigkeiten“? Diese Kategorie umfasst alle Aktivitäten, die durch den Einsatz von Maschinen, Motoren oder Handwerkzeugen Lärm erzeugen, der auch außerhalb des Arbeitsplatzes hörbar ist. Dazu gehören auch Tätigkeiten, die zur Verbreitung von Staub oder Gerüchen außerhalb der Räumlichkeiten führen, in denen sie ausgeführt werden. Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, die der Bürgermeister nur in begründeten und dringenden Fällen und auf begründeten Antrag hin gewähren kann. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen wird mit einer Geldbuße von 250 € geahndet, es sei denn, es handelt sich um eine Straftat oder es fallen höhere Strafen an. Die Durchsetzung obliegt der örtlichen Polizei und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

(Unioneonline/vf)

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