Gestern fand im Hauptquartier des Nationalparks La Maddalena-Archipel eine Sitzung der Schifffahrtsdirektion Nordsardinien statt, um die neuen Bestimmungen der Hafenverordnung von La Maddalena zu erörtern. Die Maßnahme, so wurde betont, ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Parkverwaltung, der Schifffahrtsbehörde und der Gemeinde La Maddalena. Obwohl sie in vielerlei Hinsicht recht restriktiv ist, ist sie durch die Notwendigkeit bedingt, ein besonders wertvolles, artenreiches Meeresökosystem zu schützen , das insbesondere während der Sommersaison durch die massive Präsenz von Schiffen einem erheblichen menschlichen Druck ausgesetzt ist; ein Phänomen, das seinen Erhalt und seine Bewahrung ernsthaft gefährdet.

An dem Treffen nahmen Gianluca D'Agostino, der Leiter der Schifffahrtsbehörde von Olbia, Rosanna Giudice, der Direktor des Nationalparks, Giulio Plastina, und Bürgermeister Fabio Lai teil. Ziel der Initiative war es, Fachleuten der Branche (die zahlreich anwesend waren), Bootsfahrern und Anwohnern technische Erläuterungen zu geben. Die Verordnung tritt am 1. Juni in Kraft und regelt die Schifffahrt, das Festmachen, Ankern und alle anderen maritimen Aktivitäten in den Gewässern des Nationalparks bis zum 30. September eines jeden Jahres. Sie verfolgt zwei Ziele: die Sicherheit von Menschenleben auf See zu gewährleisten und die Meeresumwelt, insbesondere die Seegraswiesen (Posidonia oceanica), zu schützen.

Zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen gehören neue Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Schiffe: 7 Knoten innerhalb von 500 Metern vor der Küste und 10 Knoten zwischen 500 und 1.000 Metern vor der Küste, jeweils bei Verdrängungstrimmung. Die Verordnung verbietet die Einleitung von festen und flüssigen Abfällen sowie von Fäkalien (schwarz oder grau) ins Meer. Das Sammeln von Sand, Muscheln oder anderen natürlichen Materialien ist ebenso verboten wie das Ankern auf Seegraswiesen (Posidonia oceanica) oder anderen sensiblen Lebensräumen. Ankern ist nur auf sandigem oder schlammigem Meeresboden erlaubt, in bestimmten Gebieten jedoch gänzlich untersagt . Das Festmachen an Bojen wird weiterhin durch die Vorschriften der Parkverwaltung geregelt. Passagierschiffe müssen die von der Parkverwaltung genehmigten Routen und Anlegestellen einhalten. An einigen Orten, wie beispielsweise Cala Corsara, Cala Coticcio und Spiaggia dei Cavalieri, sind die Gewässer vorrangig für das Manövrieren dieser Schiffe reserviert.

Schließlich wurde die Einrichtung eines ständigen technischen Ausschusses zwischen der Küstenwache, der Gemeinde und der Parkbehörde bekannt gegeben, der die Aufgabe hat, die Wirksamkeit der neuen Maßnahmen zu überwachen und die Daten des Schiffsverkehrs zu analysieren.

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