Das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) verbietet die Jagd auf drei Arten: eine irreparable Gefahr für die Tierwelt.
Das Verwaltungsgericht setzt die ersten beiden Verhandlungstage in Bezug auf Rebhühner, Hasen und Wildkaninchen aus.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) hat die Jagd auf Rebhuhn, Hase und Wildkaninchen für die ersten beiden Tage ausgesetzt. Die Verwaltungsrichter gaben der von der Rechtshilfegruppe eingelegten Beschwerde gegen den regionalen Jagdkalender 2026/27 teilweise statt und setzten die Jagd auf Sardisches Rebhuhn, Sardischen Hasen und Wildkaninchen am 20. und 27. September aus.
Der Vorsitzende der zweiten Sektion, Tito Aru, sah die Gefahr schwerer und irreparabler Schäden für die Fauna . Ein zentraler Punkt betrifft die Stellungnahme der ISPRA vom 22. Juli, in der diese angab, die Jagd auf die drei Arten solle am 1. Oktober beginnen. Die ISPRA merkte zudem an, die Ergebnisse der Überwachung der letzten Jahre nicht erhalten zu haben und daher keine fundierte Stellungnahme zu den von der Region vorgeschlagenen Abschussplänen abgeben zu können.
Die Beschwerde wurde von der Rechtsberatungsgruppe unter der Leitung von Rechtsanwalt Carlo Augusto Melis Costa eingelegt. Im Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit wird der Fall von der Staatsanwaltschaft Cagliari vertreten, die Region hingegen von den Rechtsanwälten Roberto Silvio Murroni und Mattia Pani.
Laut TAR verdienen die Beschwerden über mangelnde ordnungsgemäße Ermittlungen und Begründungen, auch im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip, weitere Prüfung. Aus diesem Grund wurde es als ratsam erachtet, die ersten beiden Tage des Kalenders zu sperren.
Die Aussetzung ist vorläufig: Das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) hat für den 30. September eine abschließende Anhörung angesetzt, in der der Fall gemeinsam geprüft wird. Förster werden die Einhaltung des Verbots an den ersten beiden Tagen überwachen.
