Ein Lokal in der Innenstadt von Cagliari wurde erneut wegen Verstoßes gegen die städtischen Lärmschutzbestimmungen geschlossen. Das „Cafè Bistrot“ in der Via Roma 51 muss vom 1. Oktober bis zum 30. Oktober 2026 auf seine Außengastronomie verzichten. Während dieses Zeitraums ist es dem Inhaber untersagt, den dafür vorgesehenen öffentlichen Raum in irgendeiner Weise zu nutzen – weder direkt noch durch seine Gäste.

Die Maßnahme erfolgt nach Ermittlungen der örtlichen Polizei : Am 21. Oktober 2025 stellten Beamte fest, dass zwei Lautsprecher innerhalb der Räumlichkeiten zur Übertragung von Musik nach draußen verwendet wurden , ohne dass eine gültige Genehmigung vorlag und ohne die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der öffentlichen Ruhe getroffen wurden, was gegen die Vorschriften zur Lärmbelästigung verstößt .

Das für den Betrieb zuständige Unternehmen teilte zunächst seine Absicht mit, die Betriebssperre in eine Geldbuße umzuwandeln. Es zog diesen Antrag jedoch später zurück, wodurch die gemäß der Verordnung vorgeschriebene Betriebssperre in Kraft trat.

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